Foto: Roland Hägele

Vollzug des Doppelhaushalts 20/21 – das Taubenprojekt weiterführen

Begründung:

Das Taubenprojekt der Stadt in Kooperation mit dem Tierschutzverein hat bereits positive Entwicklungen gebracht. So konnten in den letzten Jahren über 40.000 Eier ausgetauscht und somit die Taubenpopulation tierschutzgerecht und nachhaltig verringert werden.

Umso wichtiger ist es, zügig neue Schläge einzurichten, besonders seitdem auch einige Taubenhäuser abgebaut wurden. Nicht nur für die Tiere auch für Anwohner sind Taubenschläge eine Erleichterung. Die Tiere halten sich häufiger im Schlag auf und sitzen weniger oft auf Balkonen, Dächern, Solaranlagen oder anderen unerwünschten Orten. Damit reduziert sich auch die Verschmutzung des öffentlichen und privaten Raums durch die Hinterlassenschaften der Tauben.

Im Doppelhaushalt 20/21 wurden Finanzmittel in Höhe von 200.000 €/Jahr für die Installation weiterer Taubeneinrichtungen beschlossen. Nachdem nun bald ein Jahr seit den Haushaltsberatungen vergangen ist, wollen wir den Sachstand zur Planung und dem Stand der Umsetzung weiterer Taubenhäuser erfahren.

Der dringende Bedarf liegt seit Jahren auf der Hand. Wie in einem Artikel der Stuttgarter Nachrichten vom Mai 2020 hervorging, gab es bereits konkrete Vorschläge für Taubenschläge von der Taubenbeauftragten des Tierschutzvereins Stuttgart, Silvie Brucklacher, zum einen im Bereich Killesberg zum anderen in Bad Cannstatt. Auch gab es im Bezirksbeirat Weilimdorf einen Antrag für eine Anlage in der Nähe der B 295.

Wir fragen:

  • Wie hoch ist der Mittelabfluss zur Errichtung von Taubenschlägen/Taubentürmen aus den Beschlüssen der vergangenen Doppelhaushalte. Wieviel Mittel stehen hierfür noch zur Verfügung?

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltung prüft zeitnah diese konkreten Standortvorschläge:
    a)   am Killesberg im Bereich der roten Wand.
    b)   in Bad Cannstatt mit Prüfung der Möglichkeit einer Wiedereinrichtung eines zweiten Taubenturms beim Mühlgrün, in der Marktstraße und am Rathaus.
  2. Das Amt für öffentliche Ordnung soll mit den Planungen und der Errichtung der Taubenhäuser am Killesberg und in Bad Cannstatt beginnen, wenn die vorgeschlagenen Standorte geeignet sind bzw. einer der vorgeschlagenen Standorte dafür geeignet ist.
  3. Sollten die vorgeschlagenen Standorte in Antragspunkt Nr. 1 nicht geeignet sein, stellt die Verwaltung zeitnah mögliche Standorte vor. Dabei sollen insbesondere auch mögliche Standorte in der Innenstadt vorgeschlagen werden, da es hier einen besonders großen Bedarf gibt.
  4. Von den vorgeschlagenen Standorten in Antragspunkt Nr. 3 schlägt die Verwaltung drei Standorte zur Realisierung vor.