Wir beantragen:
- Für die aktive und strategische Überplanung alter Baustaffeln der Ortsbausatzung bzw. von Gebieten mit Baurecht aus dem 19. Jahrhundert, sowie der gezielten Umsetzung einer intelligenten Innenverdichtungsstrategie werden im Amt für Stadtplanung und Wohnen ab 2021 dauerhaft 2,0 Planstellen Stadtplaner*in geschaffen.
Begründung:
In vielen Quartieren Stuttgarts gilt noch immer Baurecht aus dem 19. Jahrhundert. Die bis zur Einführung des Bundesbaugesetzes 1960 erstellten Pläne wurden mit § 173 BBauG (1960) großenteils in neues Recht „übergeleitet“. Vielfach wird so in nicht qualifizierten Bebauungsplänen oder auf Basis von §34 BauGB neuer Gebäudebestand errichtet, und es besteht erhebliche Rechtsunsicherheit für alle Beteiligten. Es ist offensichtlich, dass ein Planungsbedarf nach § 1 Abs. 3 BauGB besteht und die Maßgaben des § 1 Abs. 5 BauGB zu erfüllen sind: „Die Bauleitpläne sollen eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung, die die sozialen, wirtschaftlichen und umweltschützenden Anforderungen auch in Verantwortung gegenüber künftigen Generationen miteinander in Einklang bringt, und eine dem Wohl der Allgemeinheit dienende sozialgerechte Bodennutzung unter Berücksichtigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung gewährleisten. Sie sollen dazu beitragen, eine menschenwürdige Umwelt zu sichern, die natürlichen Lebensgrundlagen zu schützen und zu entwickeln sowie den Klimaschutz und die Klimaanpassung, insbesondere auch in der Stadtentwicklung, zu fördern, sowie die städtebauliche Gestalt und das Orts- und Landschaftsbild baukulturell zu erhalten und zu entwickeln. Hierzu soll die städtebauliche Entwicklung vorrangig durch Maßnahmen der Innenentwicklung erfolgen.“
Die Autor*innen der „Potenzialanalyse Wohnen“ haben mit ihrer Präsentation am 30. Juni 2020 im Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik (STA) aufgezeigt, dass es ein theoretisch denkbares Wohnbaupotenzial von 15 000 Wohneinheiten durch Innenentwicklung über das der „Zeitstufenliste Wohnen“ hinaus gibt. Um diese Potenziale aktivieren zu können, braucht es mindestens zwei Planerstellen beim Stadtplanungsamt.