Wir beantragen:
- Der Gemeinderat spricht sich für die Zahlung einer unbefristeten Arbeitsmarktzulage an alle Beschäftigten des Klinikums Stuttgart aus. Die Zulagenregelung soll unbefristet für alle bereits beim Klinikum Tätigen, als auch für Neueinstellungen gelten.
- Für das pflegerische Personal des Klinikums Stuttgart wird eine dauerhafte Zulage realisiert durch Höhergruppierung um zwei Stufen innerhalb ihrer Entgeltgruppe (Regelung in TVÖD-K, §17, Abs. 4.1.) Bei Beschäftigten in der letzten Stufe innerhalb ihrer Entgeltgruppe, wird – ebenfalls mit Bezug auf den o.g. Abschnitt des Tarifvertrags – eine Zulage in Höhe von 20 Prozent der Stufe zwei ihrer Entgeltgruppe beschlossen. (Analog zur Zulagenregelung im Robert-Bosch-Krankenhaus).
- Als Ausgleich für besondere Belastungen durch die Corona-Pandemie soll das nicht-pflegerische Personal in Form einer vom Träger finanzierten, einmaligen Prämie in Höhe von 1500 Euro bedacht werden.
Begründung:
Die Beschäftigten am Klinikum Stuttgart sind in der Corona-Pandemie in besonderer Weise belastet. Dies rechtfertigt die Einführung von Zulagen für das pflegerische Personal und die Zahlung von Prämien für alle weiteren Beschäftigtengruppen.
Wir bedauern, dass es bisher vom Land noch keine finanzielle Unterstützung für Zulagen für Krankenhausbeschäftigte gibt. Der Bund steht zumindest für die Refinanzierung der erhöhten Kosten für den Pflegebereich ein. Es wäre unfair und den Klinikums-Beschäftigten nicht vermittelbar, wenn nur Beschäftigte des Eigenbetriebs Leben und Wohnen Zulagen (bis 1500 Euro pro Beschäftigten) erhielten.
Besondere Belastungen bestanden und bestehen unter anderem in der besonderen Umsicht im Umgang mit Angehörigen von Risikogruppen, einer besonderen Erschwernis durch das Tragen von Schutzausrüstung und der trotz aller Schutzmaßnahmen erhöhten Ansteckungsgefahr. Dies betrifft z.B. auch das Reinigungspersonal. Auch in den Stationen, in denen keine COVID-19-Patient*innen untergebracht sind, führt die aktuelle Situation zu einer erhöhten Arbeitsbelastung, indem z.B. Personal von Normalstationen abgezogen und in den Corona-Stationen eingesetzt wird. Durch die temporäre Aussetzung der Pflegepersonaluntergrenzen auf Bundesebene, konnte die Belegung auf Normalstationen reduziert werden.
Eine Unterscheidung zwischen pflegerisch-medizinischem Personal und Beschäftigten in den anderen Klinikums-Bereichen ist mittel- und langfristig nicht sinnvoll. Erst das Zusammenwirken aller Beschäftigten gewährleistet den Betrieb: ohne Reinigungspersonal, Verwaltung, Technik oder Labor funktioniert kein Betrieb. Pflege ist Teamarbeit! Deshalb soll allen Beschäftigten im Klinikum eine Arbeitsmarktzulage gewährt werden.
Als Gründe der Vorgewährung eines höheren übertariflichen Entgelts nennt der entsprechende Abschnitt des TVÖD-K die „Bindung qualifizierter Fachkräfte“, die „Deckung des Personalbedarfs“ und eine „regionale Differenzierung“.
Alle drei Gründe treffen im Fall des Klinikums Stuttgart zu. Die vor allem durch hohe Mieten stark gestiegenen Lebenshaltungskosten in Stuttgart machen eine regionale Differenzierung der Gehälter erforderlich. Hohe Zulagen an anderen Krankenhäusern im Umland z.B. am Robert-Bosch-Krankenhaus oder das höhere Tarifgehalt am Uni-Klinikum Tübingen verstärken die Tendenz der Abwanderung an besser zahlende Häuser. Höhere Gehälter sind Anreize sowohl zur Bindung von Fachkräften und Anreize für ausgeschiedene, rückkehrwillige Fachkräfte. (30% der Befragten der Hartmann Pflege-comeback-Studie von 2018 nennen höheres Gehalt als Anreiz zur Rückkehr in den Pflegeberuf).
Laut KHEntgG §6a gelten „Gehälter bis zur Höhe tarifvertraglich vereinbarter Vergütungen als wirtschaftlich“, „Für eine darüberhinausgehende Vergütung bedarf es eines sachlichen Grundes“. Diese liegen wie dargelegt im Klinikum Stuttgart vor.
Mit der Finanzierung der Kosten der Zulage über die GKV auf Grundlage des KHEntgG bietet sich dem Klinikum Stuttgart eine Chance, seine Attraktivität als Arbeitgeber zu steigern und den pflegerischen Bereich insgesamt zu stärken.
Erläuterungen zur Finanzierung des Antragspunkts 1)
Eine unbefristete Arbeitsmarktzulage dient, angesichts der hohen Lebenshaltungskosten in Stuttgart, der langfristigen Gewinnung und Bindung von Personal.
Die Zulage für das pflegerische Personal kann im Rahmen des Tarifvertrags für den Öffentlichen Dienst für den Dienstleistungsbereich Krankenhäuser (TVÖD-K, §17, Abs. 4.1) umgesetzt werden. Ihre Refinanzierung kann auf Grundlage des Krankenhausentgeltgesetzes (KHEntgG, §6a) durch die gesetzlichen Krankenkassen sichergestellt werden. Diese Zulagen können somit auf Dauer refinanziert werden.
Erläuterungen zur Finanzierung des Antragspunkts 3)
Die Zulage für das nicht in der Pflege tätige Personal untergliedert sich hinsichtlich ihrer Finanzierung wie folgt:
Für diejenigen Beschäftigten, für die eine Refinanzierung einer Zulage auf Grundlage des KHEntgG nicht möglich ist, ermöglicht die Stadt Stuttgart dem Klinikum die Finanzierung einer Prämie in Höhe von 1500 Euro durch eine entsprechende Erhöhung des Defizitausgleichs. Es handelt sich dabei u.a. um die Bereiche Reinigung, Medizinisch-technische-Assistenten, Operationstechnische Assistenten, Anästhesietechnische Assistenten, und Auszubildende im Pflegebereich, sowie weitere nicht-pflegerische Kräfte auf Station.