Zwei Jahre Stillstand auf dem EnBW Areal am Stöckach / Hackstraße sind genug. Kein weiterer Zeitverzug!

Wir beantragen:

  1. eine Berichterstattung im April 2025 im zuständigen Ausschuss durch Vertreter:innen der Energie Baden-Württemberg (EnBW) und der Verwaltungsspitze zum Stillstand auf dem EnBW-Areal am Stöckach / Hackstraße.
  2. Verwaltungsspitze und EnBW äußern sich über den Stand der Dinge, warum die Verkaufsverhandlungen bislang nicht vorangekommen sind.
  3. Die EnBW berichtet, was sie in den vergangenen zwei Jahren unternommen hat um das Projekt voranzubringen.
  4. In welchen Etappen plant die EnBW die versprochenen bezahlbaren Mietwohneinheiten auf dem Areal fertigzustellen?
  5. Die Verwaltung legt dar, welche Zwischennutzungen am Standort möglich sind, beispielsweise die Unterbringung von Geflüchteten, der Schwäbischen Tafel und die Einrichtung von temporären Spiel-, Freizeit- und kulturellen Nutzungen. Für die Gebäude sowie die Außenflächen und des großen Innenhofes auf dem Areal, und erstellt die Stadt mit der EnBW ein entsprechendes Konzept.
  6. Die Verwaltungsspitze legt dar, unter welchen Voraussetzungen und in welchem zeitlichen Rahmen eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 Baugesetzbuch – analog zum einstimmig beschlossenen Verfahren auf dem Eiermann Campus (GRDrs 965/2023) – für das EnBW-Stöckach-Areal umgesetzt werden könnte.
  7. Die Verwaltungsspitze legt spätestens bis zu den anstehenden Haushaltsberatungen im Herbst 2025 vor, welche finanziellen und personellen Mittel notwendig wären, um eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme anzuwenden und umzusetzen.

 Begründung:

Am 20. April 2023 verkündete der Energiekonzern EnBW, das Projekt „Der neue Stöckach“ in der Stuttgarter Hackstraße werde „vorerst pausiert“. Eine der bedeutendsten Entwicklungspotenziale der Landeshauptstadt sowie der Bau von rund 800 dringend benötigten Wohnungen liegen auf Eis. Laut EnBW in der Stuttgarter Zeitung vom 2. April 2024 befindet sich das Projekt weiterhin im „Freeze Modus“. Man sei aber in fortlaufenden Gesprächen mit der Verwaltung über die Realisierungs- und Zwischennutzungsoptionen.

Inzwischen ist ein weiteres Jahr vergangen und die städtebaulichen Potenziale liegen weiterhin brach. Diesen Stillstand kann sich Stuttgart nicht weiter leisten. Daher fordern wir einen aktuellen Sachstandsbericht und einen Ausblick auf das weitere Verfahren.

Wir fordern die EnBW und Ihre Anteilseigner auf sich für eine konstruktive Lösung einzusetzen. Klar ist: Die hochwertigen Zielsetzungen, welche bereits 2022 im Rahmenplan festgeschrieben wurden, sind Maßstab für das zukünftige Quartier und die EnBW. Bevor das weitere Verfahren nicht geklärt ist, darf das Bebauungsplanverfahren nicht abgeschlossen werden.

Die Verwaltung erläutert die Möglichkeiten und Grenzen der städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme nach §§ 165 Baugesetzbuch für das Stöckach-Areal, um so die Verhandlungsposition der Stadt Stuttgart zu stärken und den Stillstand vor Ort zu beenden.

Damit bis zur Wiederaufnahme des Projekts das EnBW Areal am Stöckach nicht weiterhin leer steht, fordern wir ein umfassendes Zwischennutzungskonzept von Stadt und EnBW.

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