Änderung der Satzung zur Schüler*innenbeförderung der Landeshauptstadt Stuttgart

Wir beantragen die Änderung der Schüler*innenbeförderungssatzung der Stadt Stuttgart zugunsten der SBBZ Lernen, um den aktuell noch laufenden Pendelverkehr zu verstetigen. Die SBBZ Lernen sollen in die Schüler*innenbeförderungssatzung implementiert werden.

 

Der Anspruch soll grundsätzlich für die Klassen 1 und 2 gelten. In den Klassen 3 und 4 sollte der Anspruch gelten, wenn die Schule den Bedarf des Kindes bestätigt. In allen Klassen soll der Anspruch nur gelten, sofern die Kinder nicht fußläufig von der Schule entfernt wohnen (kurze Beine, kurze Wege).

 

Mit den Schulen soll jährlich im Frühjahr geklärt werden, für welche Schüler*innen in welchen Gebieten eine Schüler*innenbeförderung notwendig ist.

 

Der Antrag wird gemäß § 34, Abs. 1 GemO spätestens auf die Tagesordnung der übernächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses gesetzt.

 

Begründung

Wir sehen im Bereich SBBZ Lernen einen entsprechenden Bedarf an einer Schüler*innenbeförderung, da diese Kinder teilweise stark beeinträchtigt und entsprechend nah am Bereich GENT einzuordnen sind. So lautet auch die Rückmeldung der Schulleitungen dort.

Schüler*innen der SBBZ Lernen kommen oft aus Familien, die mit sozialen und wirtschaftlichen Ressourcen nicht besonders gut ausgestattet sind. Viele Familien verfügen über kein Auto oder haben wenig Geld, oft sind die Eltern berufstätig. Es wäre nur richtig, diesen Schüler*innen über die Schüler*innenbeförderung den Besuch der für sie zuständigen Schule zu ermöglichen.

Mit Beschluss der GRDrs 997/2020 (Masterplan SBBZ) wurde eine Standortkonsolidierung der öffentlichen SBBZ Lernen beschlossen. Aus 11 Standorten wurden nur noch 7 SBBZ Lernen:

Auschule (Untertürkheim), Berger Schule (Ost), Hasenbergschule (West), Heilbrunnenschule (Möhringen), Kreuzsteinschule (Freiberg), Seelachschule (Weilimdorf), Verbundschule Rohr (2 Förderschwerpunkte: Lernen / Emotionale und soziale Entwicklung).

Die Schulbezirke der SBBZ Lernen wurden 2021 damit erheblich erweitert. Im Anschluss hat der Gemeinderat als Abmilderung für die Kinder der unteren Klassenstufen betroffener Schulen für eine Übergangsphase beschlossen, bis zum Ende des Schuljahres 2024/2025 Pendelbusse als Ausnahmeregelung zu einzurichten und zu finanzieren (GRDrs 374/2021).

Diese läuft zum Ende des Schuljahres aus.

Auf unseren Antrag zur Erweiterung der EU-Ausschreibung der Schüler*innenbeförderung zugunsten der SBBZ Lernen zeigte die Verwaltung einen Lösungsweg auf, welcher Zeitdruck und Bedarf zusammenbringen kann:

Grundlage für die Einrichtung und Finanzierung einer Beförderung ist die Satzung über die Gewährung eines Zuschusses zu den notwendigen Schüler*innenbeförderungskosten der Landeshauptstadt Stuttgart (“Schülerbeförderungssatzung”).

Die Schüler*innenbeförderungssatzung sieht für Schülerinnen und Schüler der SBBZ Lernen aktuell keinen Anspruch auf Einrichtung einer besonderen Schüler*innenbeförderung vor, sondern die Möglichkeit zur Nutzung eines kostenlosen Deutschlandtickets Jugend BW bzw. die Erstattung in Höhe der Kosten für öffentliche Verkehrsmittel für eine Begleitung in Klassenstufe 1.

Für eine neu einzurichtende Beförderung wären ein Gemeinderatsbeschluss und eine neue Ausschreibung erforderlich. Dies ist allein aus Zeitgründen keine Option.

Der Anspruch auf besondere Beförderung gemäß der Schüler*innenbeförderungssatzung ergibt sich aus dem Förderbedarf. Inklusiv beschulte Kinder mit einem entsprechenden Förderbedarf, die Anspruch auf die besondere Schüler*innenbeförderung haben, werden bereits jetzt berücksichtigt: Der Bedarf für die Fahrten zum inklusiven Unterricht wird ermittelt und sie sind ebenso Bestandteil der Ausschreibungen wie die Fahrten zu den entsprechenden SBBZ.

Um Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf Lernen an den SBBZ Lernen sowie bei inklusiver Beschulung einen grundsätzlichen Anspruch auf eine besondere Schüler*innenbeförderung einzuräumen, wäre die Änderung der Schülerbeförderungssatzung erforderlich, welche wir hiermit beantragen.

Die beantragte Implementierung der SBBZ mit Förderschwerpunkt Lernen soll keinesfalls das System der Förderschulen zementieren, sondern ist der Tatsache geschuldet, dass für eine gelingende Inklusion in der Praxis leider noch immer finanzielle, personelle und strukturelle Voraussetzungen in den Regelschulen fehlen.

Mit diesem Antrag wird eine dauerhafte Rechtssicherheit geschaffen, um erneute Unsicherheiten und Organisationsprobleme zu verhindern, solange die Regelschulen für Inklusion nicht gerüstet sind.

 

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