Friedrichswahl: Lärmschutz für Anwohner*innen jetzt umsetzen!

Wir beantragen:

  1. Die Verwaltungsspitze setzt sich dafür ein, dass auf dem Abschnitt Auffahrtsrampe Friedrichswahl bis zum Teiler B10 / B27 eine Geschwindigkeitsbegrenzung von Tempo 40 ausgeschildert und kontrolliert wird. Entsprechend der Drucksache Tempo 30 nachts – Einführung in drei Stadtbezirken (GRDrs. 1494/2023) soll auf der Strecke nachts Tempo 30 gelten.
  2. Die Verwaltungsspitze legt dar, welche neuen Möglichkeiten nach der Novellierung der Straßenverkehrsordnung zur Temporeduzierung auf der beschriebenen Strecke möglich sind. Hier bei stellt die Verwaltung dar, wie Umwelt- und Klimaschutz, der Gesundheitsschutz sowie eine geordnete städtebauliche Entwicklung als eigenständige Anordnungsgrundlagen angewendet werden können.
  3. Die Verwaltungsspitze stellt Maßnahmen vor, wie der Lärmschutz für die Gebäude zwischen Friedrichswahl und dem Teiler B10/ B27 deutlich verbessert werden kann.

Begründung:

Seit über 20 Jahren wird im Gemeinderat über Lärm- und Abgasreduzierung für Zuffenhausen diskutiert. Die Auffahrtsrampe Friedrichswahl, welche die Bundesstraßen B10 und B27 beherbergt und als Autobahnzubringer und Bundesstraßenverbindung in Richtung Ludwigsburg fungiert, spielt hierbei eine zentrale Rolle. Zahllose Lärmminderungspläne wurden erstellt, die Lärmschutzwand wurde ertüchtigt und erhöht, Tunnelphantasien wurden mit Machbarkeitsstudien untersucht.

Aber eines ist immer gleich geblieben: der Lärm, die Luftbelastung für die Anwohnenden in Zuffenhausen.

Bereits im November 2007 war klar, dass eine Tunnellösung bei mindestens 250 Mio. Euro Kosten liegen würde (siehe Protokoll Bezirksbeirat Zuffenhausen 13.11.2007). Das hielt die Gemeinderatsmehrheit jedoch über 17 Jahre lang nicht davon ab, weiterhin zu planen, Geld in Machbarkeitsstudien zu verpulvern um dann festzustellen, dass das Geld für ein solch monströses Tunnelbauprojekt vielleicht doch nicht so gut angelegt ist – oder in Zeiten knapper werdender Finanzen schlicht nicht mehr da ist.

Für uns ist klar: ein weiteres Tunnelprojekt kann und darf es in Stuttgart nicht mehr geben. Neben den klimaschädlichen Auswirkungen und der Begünstigung des motorisierten Individualverkehrs müssen die knappen Mittel in den Ausbau von Fuß- Radverkehr und den ÖPNV fließen.

Gleichzeitig müssen jetzt aber Maßnahmen ergriffen werden, welche die Anwohner an der Friedrichswahl und entlang der Frankenstraße, Hohensteinstraße und der Burgunderstraße vor Lärm und Abgasen wirksam zu schützen. Dabei steht die Geschwindigkeitsreduzierung als wirksame und kostengünstige Maßnahme an erster Stelle. Zusätzlich müssen aber auch zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen ergriffen werden.

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