Vergabe städtischer Räume: Wird die Kurdische Gemeinde bei der Meinungsfreiheit eingeschränkt?

Wir beantragen, die Verwaltungsspitze möge in der übernächsten Sitzung des zuständigen Ausschusses berichten:

  1. Wenn ein externer Akteur eine städtische Räumlichkeit mietet: Wann sind politische Äußerungen aus Sicht der Verwaltungsspitze akzeptabel?
  2. Wenn ein externer Akteur eine städtische Räumlichkeit zu vergünstigten Mietkonditionen überlassen bekommt: Gelten dann andere Maßstäbe in Sachen politischer Äußerungen?
  3. Nach welchen Kriterien wird hier von Seiten der Verwaltungsspitze eingegriffen?
  4. Hat die Kurdische Gemeinde in der Vergangenheit für ihr Newroz-Fest Miete bezahlt im Stadtpalais?
  5. Wie hoch wäre die Miete des Stadtpalais für die Räumlichkeiten für das Kurdische Newroz-Fest, wenn sie dies als geschlossene Veranstaltung in Eigenregie ohne Förderung anmelden würde?
  6. Welche Vorgaben würde die Verwaltungsspitze für die Kurdische Gemeinde erlassen, wenn sie die Räumlichkeiten in Eigenregie, ohne städtische Förderung, mieten würde?
  7. Wann entscheidet die Verwaltungsspitze über die Anfrage der Kurdischen Gemeinde, ihr Newroz-Fest auch dieses Jahr wieder im Stadtpalais abhalten zu dürfen?

Darüber hinaus beantragen wir:

  • Dem Antrag der Kurdische Gemeinde stattzugeben, ihr Newroz-Fest zu gleichen Bedingungen in den gleichen Räumlichkeiten wie in den Vorjahren ohne Auflagen zu veranstalten.

Begründung:

Die Kurdische Gemeinde Stuttgart feiert ihr Newroz-Fest traditionell im Stadtpalais. Die Räumlichkeiten bekommt die Gemeinde zu vergünstigten Konditionen von der Stadt überlassen. Beim letzten Newroz-Fest, bei dem auch Vertreter*innen von CDU (Maximilian Mörseburg und Ioanis Sakkaros) und Grünen (Gabriele Munk) anwesend waren, wurde in einem kurzen Vortrag eine Landkarte gezeigt, auf der diejenigen Gebiete farblich hervorgehoben wurden, in denen Kurd*innen leben. Die Landesgrenzen zwischen den Ländern Türkei, Iran, Irak und Syrien waren dabei klar zu erkennen. Auf Initiative des türkischen Konsulats wurde der Oberbürgermeister aufgefordert, in Zukunft die Räumlichkeiten des Stadtpalais nicht mehr der Kurdischen Gemeinde zu überlassen, weil diese sich „außenpolitisch“ betätigt hätten. Über das Kulturamt wurde der Kurdischen Gemeinde vorgehalten, sie hätten sich „nicht durchgehend an die Vorgaben gehalten, sich auf die eigene kulturelle Arbeit vor Ort zu konzentrieren und auf politische Äußerungen zu verzichten“, wie es in der Berichterstattung der Stuttgarter Zeitung vom 7. Februar 2025 hieß. Das wirft die Frage auf, wann und in welchem Rahmen politische Äußerungen von externen Akteuren in städtischen Räumlichkeiten getätigt werden. Wenn ein Akteur zu vergünstigten Mietkonditionen einen Raum nutzt – hat er dann strengere Vorgaben zu „politischen Äußerungen“ zu erfüllen wie ein Akteur, der den regulären Mietpreis bezahlt? In der Causa der Kurdischen Gemeinde hat es den Anschein, dass genau das passiert ist.

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