Mit dem heute veröffentlichten Urteil hat das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht für eine kommunale Verpackungssteuer. „Jetzt gibt es keinen Grund mehr zu zögern oder zu zaudern: wir können jetzt auch in Stuttgart eine Verpackungssteuer einführen und damit einen wichtigen Beitrag für den Umweltschutz und den ressourcenschonenden Umgang mit Verpackungen leisten“, sagt Einzelstadtrat Dennis Landgraf von der Tierschutzpartei. „Wir haben im letzten Haushalt bereits einen Versuch unternommen, eine Verpackungssteuer einzuführen – die Verwaltungsspitze hat uns damals einen Katalog mit Bedenken präsentiert, warum das angeblich nicht funktioniert. Die allermeisten Bedenken hat das Bundesverfassungsgericht jetzt ausgeräumt – deshalb haben wir beantragt, dass zum Nachtragshaushalt eine Verpackungssteuer für Stuttgart erarbeitet und beschlossen werden soll“, sagt Fraktionssprecher Hannes Rockenbauch (SÖS).
„Mit so einer Steuer schaffen wir einen echten Anreiz, die Zahl der Einwegverpackungen deutlich zu reduzieren und damit einen wichtigen Beitrag zur Müllvermeidung zu leisten“, so Rockenbauch weiter. „Der von der Verwaltung kalkulierte Personalaufwand von sieben bis acht Stellen ist aus unserer Sicht überschaubar. Die Einnahmen aus einer Verpackungssteuer werden die Verwaltungskosten deutlich überwiegen. Dazu kommt die wichtige ökologische Lenkungswirkung“, so Dennis Landgraf abschließend.