Wir beantragen folgenden Antrag nach § 34 Abs. 1 Satz 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg auf die Tagesordnung des übernächsten Gemeinderats am 06.02.2025 zu setzen
- Die Verwaltungsspitze legt in öffentlicher Sitzung dar, welche personellen und organisatorischen Veränderungen unternommen werden müssen, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 erreichen zu können.
- Die Verwaltungsspitze legt einen konkreten Umsetzungsplan vor, aus dem ersichtlich wird, in welchem Jahr welche Maßnahmen umgesetzt werden, damit das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreichbar bleibt.
- Die Verwaltungsspitze legt dar, welche Kosten in welchen Jahren auf den städtischen Haushalt zukommen, um das Ziel der Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 erreichen zu können.
- Die Verwaltung legt die Antworten zu Antrag „Klimaneutralität durchfinanzieren – wie hoch sind die Kosten ab jetzt bis 2035 (Nr.234/2024 vom 1.10.2024) in schriftlicher Form dem Gemeinderat vor.
Begründung:
Die Erreichung des Klimaneutralitätsziels bis zum Jahr 2035 hat für Stuttgart viele konkrete und unstrittige Vorteile: Damit einher geht zum Beispiel die Unabhängigkeit von großen, fossilen Energieversorgern für zu geringeren und planbaren Strompreisen und befreit uns vor Energielieferungen aus autoritär oder diktatorisch regierten Ländern. In der Verkehrswende schaffen wir mit der Klimaneutralität weniger Lärm, saubere Luft und damit mehr Lebensqualität. Ein Plus an Sicherheit im Verkehr wird damit erreichen. Schon diese beiden Beispiele zeigen, dass sich die Klimaneutralität bis zum Jahr 2035 positiv auswirkt.
Der bisherige Vorlauf zeigt auf, dass deutlich zu wenig passiert ist: Es begann mit einer guten wie notwendigen Entscheidung: Am 21. Juli 2022 hat der Gemeinderat mit großer Mehrheit beschlossen, „(…) die Klimaneutralität in Stuttgart bis zum Jahr 2035 zu erreichen.“ Unsere Fraktionsgemeinschaft hat mit vielen Anträgen lange darauf hingearbeitet, dass es dazu kommen konnte. Seit diesem Zeitpunkt gab es bei den Beteiligungsunternehmen der Stadt, den Stadtwerken Stuttgart, der Stuttgarter Straßenbahn AG (SSB) und der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) Grundsatzbeschlüsse zur Klimaneutralität und dreistellige Millionen-Zuwendungen aus dem städtischen Haushalt.
Im Wirkungskreis der Kernverwaltung ist allerdings von tatsächlichen Fortschritten die notwendig wären, um das Ziel der Klimaneutralität bis 2035 erreichen zu können, wenig zu sehen. Im jüngst vorgelegten Abschlussbericht „Entwicklung der Organisationsstruktur Klimaneutralität 2035 ist beispielsweise zu lesen: „Die Entscheidungsebene (LK-Ebene) wird innerhalb der Projektgruppe als inaktiv wahrgenommen. Getätigte Entscheidungen sind nicht durchgreifend und final. Klare vorgegebene Inhalte/ klare Linie & Haltung von übergeordneter Ebene (BM-Ebene) wäre wünschenswert.“
Mit einer inaktiven Entscheidungsebene und dem Fehlen einer klaren Linie und Haltung wird das Klimaneutralitätsziel bis zum Jahr 2035 unter keinen Umständen zu erreichen sein. Der bislang vorgelegte „Klima-Fahrplan“ bleibt vage und unbestimmt. Auf der Webseite der Stadt Stuttgart ist zu lesen: „Die Klimaneutralität bis 2035 ist zwar ambitioniert, aber machbar, wenn die Verwaltung 13 Maßnahmenpakete umsetzt.“ Zu jenen Maßnahmenpaketen gehört auch der Verkehrssektor. Eine der dort aufgeführten Maßnahmen soll die „Reduktion des Verkehrsaufkommens“ sein. In den vergangenen anderthalb Jahren waren hierzu keine Maßnahmen erkennbar. Auch bei der geplanten „Verlagerung des Verkehrs auf den Umweltverbund von ÖPNV, Rad‐und Fußverkehr“ gab es kaum sichtbare Fortschritte. Das bislang angeschlagene Tempo ist jedenfalls viel zu gering, um das Ziel der Klimaneutralität erreichen zu können.
In Sachen Energiewende und Wärmewende kommt die Stadt ebenfalls viel zu langsam voran: die Gebäudesanierung stockt, der Zubau an regenerativen Energiequellen ist viel zu gering und bei der Wärmewende gibt es dringenden Nachholbedarf was Wärmenetze und deren Umsetzung gibt.
Wir haben jetzt noch zehn Jahre Zeit, das Ziel der Klimaneutralität zu erreichen – es wird Zeit, dass die Öffentlichkeit und der Gemeinderat informiert werden, wie der Plan aussieht, wann welche Maßnahme ergriffen wird und wann die organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden. In Zeiten sich verändernden Einnahmesituationen für die öffentlichen Haushalte muss klar sein, dass der Klimaschutz jetzt in keinem Fall unter die Räder kommen darf, sondern hier prioritär, mutig und kräftig investiert werden muss. Dafür braucht es eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung, die wir in den kommenden zehn Jahren angehen müssen.