Wir beantragen:
1. Die Beförderung von Schüler*innen der SBBZ-L wird über einen Fahrdienst per Pendelbusse auch für das kommende Schuljahr sichergestellt. Gleiches gilt für Schüler*innen, welche im o.g. Förderbereich inklusiv beschult werden und den Schulweg nicht eigenständig bewältigen können.
2. Berechtigt zur Nutzung dieser Pendelbusse sind Schüler*innen der Klassen 1-4 und bei festgestelltem Bedarf darüber hinaus auch in höheren Klassen.
3. Weiterhin beantragen wir gleichzeitig eine Verstetigung der Schüler*beförderung über Pendelbusse auch im Bereich SBBZ-L bzw. für inklusiv beschulte Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, wie unter Punkt 2 benannt.
4. Inklusiv beschulte Schüler*innen aller Förderschwerpunkte werden in der besonderen Schulbeförderung grundsätzlich mitgedacht. Entsprechende Bedarfserhebungen werden sichergestellt.
5. Die EU-Ausschreibung aus GRDrs 357/2024 wird erweitert.
6. Finanzielle Mehrbedarfe werden für den Doppelhaushalt 2025/26 angemeldet und dem Gemeinderat vorgelegt.
Begründung:
Mit Beschluss des Masterplans SBBZ (GRDrs 997/2020) wurde eine Standortkonsolidierung
der öffentlichen Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren mit dem
Förderschwerpunkt Lernen (SBBZ Lernen) beschlossen. Für einen definierten Personenkreis wurde mit Beginn des Schuljahres 2021/2022 befristet eine Schülerbeförderung an einzelnen Schulen mit Pendelbussen (Kleinbusse) eingerichtet (GRDrs 374/2021). Berechtigt sind die Schüler*innen der Klassenstufen 1 bis 4, die zum Schuljahr 2021/2022 einen Anspruch auf den Besuch eines SBBZ-Lernen hatten, welches im Rahmen des Masterplans beschlossen wurde und die aufgrund dessen einen längeren Schulweg haben.
Diese Schüler*innenbeförderung wird mit Ende des Schuljahres 2024/2025 enden.
An vier von sechs Schulen der SBBZ Lernen findet aktuell diese Schüler*innenbeförderung mit
Pendelbussen statt (Auschule, Heilbrunnenschule, Kreuzsteinschule und Seelachschule).
An zwei dieser sechs SBBZ Lernen bestand bisher wohl kein Bedarf, Schüler*innen zu befördern (Berger Schule und Hasenbergschule). Zu einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Förderschwerpunkt Lernen) gehört regelmäßig eine eingeschränkte kognitive Leistungsfähigkeit sowie ein eingeschränktes Verständnis für Strukturen und Regeln. Bei vielen dieser Schüler*innen verläuft die geistige und soziale Entwicklung langsamer als bei anderen Kindern im gleichen Alter. Viele Familien dieser Kinder sind sozial benachteiligt. Die Eltern haben oft noch andere Kinder, oft steht kein Auto zur Verfügung und es ist für viele Eltern unmöglich ihre Kinder auf dem weiten Schulweg zu begleiten. Der Gemeinderat hat bisher keine Nachfolgeregelung für die derzeitigen Pendelbusse beschlossen. In der Beschlussvorlage 357/2024 – Ausschreibung der besonderen Schüler*innenbeförderungsleistung – wurden die SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen nicht mit aufgeführt. Ebenso unberücksichtigt bleiben Schüler*innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in der inklusiven Beschulung.
Daher beantragen wir eine entsprechende Berücksichtigung der SBBZ mit dem Förderschwerpunkt Lernen und Schüler*innen in der inklusiven Beschulung.