Wir beantragen, die Verwaltungsspitze bzw. die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG beantworten innerhalb der nächsten sechs Wochen in schriftlicher Form
1. Die SWSG gibt eine Übersicht über alle kommenden und die turnusmäßig geplanten Mieterhöhungen und über deren jeweiligen geplanten Höhe in Prozent und in Gesamtsumme.
2. Die SWSG beziffert die Miethöhen in den Jahren 2022 und 2023 anhand von folgender Tabelle:
Miethöhe (Kaltmiete) Euro/qm Anzahl
Frei finanzierte Wohnungen der SWSG Anzahl geförderte Wohnungen der SWSG
Sozialmiet-
wohnungen
SMW Wohnungen für mitt-
lere Einkommens-
bezieher:innen MME
< 5,50
5,51 – 7,50 €/m²
7,51 – 8,50 €/m2
8,51 – 9,50 €/m2
9,51 – 10,50 €/m2
10,51 € - 11,50 €/m²
11,51 € - 12,50 €/m²
12,51 € - 13,50 €/m²
13,51 € - 14,50 €/m²
> 14,51 €/m²
Summe
Begründung: Die städtische SWSG, größte Vermieterin in der Stadt, muss einen besonders spürbaren Beitrag mit Signalcharakter zur Dämpfung der Mietenentwicklung in Stuttgart leisten, denn ihr Gesellschaftszweck legt sie darauf fest, eine „sozial verantwortbare Wohnungsversorgung zu wirtschaftlich vertretbaren Bedingungen sicherzustellen“.
Die SWSG plant in ihren Wohnungsbeständen regelmäßig Mieterhöhungen.
Der Beschluss aus dem Jahr 2018, die Mieterhöhung auszusetzen, hat die meisten Mieter:innen der SWSG für drei Jahre entlastet. 2021, im zweiten Jahr der Corona-Pandemie, klafft jedoch die Schere zwischen verfügbaren Einkommen und den Belastungen durch die Miete jedoch noch weiter auseinander als im Jahr 2018. Die aktuell veröffentlichten Zahlen zur Einkommensentwicklung weisen für das Jahr 2020 für Baden-Württemberg einen Reallohn-Verlust von 3,5 Prozent aus, für einzelne Gewerbe wie Hotel –und Gastronomie über 17 Prozent. Eine Umkehrung dieser Entwicklung zeichnet sich im Jahr 2021 und für die Folgejahre nicht ab. Trotzdem wurden 2022 Mieterhöhungen von 6%, auch wenn es maximal 30 Euro waren, mit einer Mehrheit gegen die Stimmen von uns Der FrAKTION (DIE LINKE, SÖS, Tierschutz, Piraten) und der SPD, beschlossen. Inzwischen hat sich die Situation noch weiter verschärft. Die Inflationsrate war 2023 bei 5,9% und die Steigerungen bei den Tariflöhnen haben da bereits im dritten Jahr in Folge nicht mitgehalten. Das bedeutet für die Menschen in Stuttgart bereits zum dritten Mal in Folge ein Reallohnverlust. Für Normal- und Geringverdiener:innen und Rentner:innen werden steigende Mieten somit zum existentiellen Problem.
Damit eine fundierte Bewertung möglicher Mieterhöhungen möglich ist, auch im Zusammenhang einer Gesamtbewertung der finanziellen Situation der Stuttgarter:innen, ist eine genaue Kenntnis über die aktuellen Mietpreise in den Wohnungsbeständen der SWSG notwendig.
Unser Antrag „SWSG berichtet über geplante Mieterhöhungen“ (Nr. 75/2024) war mit dem klaren Ziel formuliert, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft über Mieterhöhungen und die Bestandsmieten berichten solle. Ohne jede Zwischennachricht oder Ankündigung wurde dies unterlassen – ein nicht hinnehmbarer Zustand. Das mindeste muss jetzt sein, dass die Inhalte unseres Anliegens jetzt ohne schuldhaftes Verzögern in schriftlicher Form nachgereicht werden.