PM: Sinnlose Klage vor dem Bundesverfassungsgericht: „Die Linke und SÖS“ lehnt den geplanten Gang der Stadt Stuttgart nach Karlsruhe entschieden ab.

Das Vorhaben der Verwaltungsspitze, gegen die aktuelle Fassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht klagen zu wollen, kritisiert Fraktionssprecher Hannes Rockenbauch (SÖS): „Das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG) in seiner aktuellen Fassung schützt berechtigterweise den Bestand der Eisenbahninfrastruktur und sichert langfristig Trassen für zukünftige Bedarfe an Bahninfrastruktur, die im überragenden öffentlichen Interesse liegen.“
Fraktionssprecherin Johanna Tiarks (Die Linke) ergänzt: „Dieses Bundesgesetz schützt zurecht bundesweite Bahninfrastruktur vor lokalen Begehrlichkeiten. Insbesondere der Druck auf innerstädtischen Bahnflächen ist riesig – deswegen ist die aktuelle Fassung des Eisenbahngesetzes nötig um die zukunftsfähige Bahninfrastruktur vor lokalen Egoismus zu schützen.“
Mit Blick auf das Milliardenprojekt Stuttgart 21 betont Hannes Rockenbauch: „Gerade in Stuttgart, wo die versprochene Leistungsfähigkeit von „Stuttgart 21“ bislang nur auf dem Papier behauptet wird, ist es umso notwendiger, dass die Gleisflächen vor dem kommunalen Zugriff geschützt werden. Bei „Stuttgart 21“ stehen in Sachen Bahnverkehr so viele Fragezeichen: Der Ausbau und die Funktionsweise der Digitalisierung mit ETCS ist vollkommen unklar und damit ist die Kapazitätsfrage des unterirdischen Bahnsystems ungeklärt. Der Brandschutz beim Tunnelbahnhof und den Tunnels ist vollkommen unzureichend, die Gäubahn-Anbindung und der Pfaffensteigtunnel sind ungeklärt – solange diese drängenden Fragen nicht geklärt sind, darf kein Gleis vom Kopfbahnhof entfernt werden.“ Zusammenfassend stellt Rockenbauch fest: „Deshalb ist die angestrebte Klage der Stadt Stuttgart vor dem Bundesverfassungsgericht absurd und überhaupt nicht angebracht.“
Die Fraktionsgemeinschaft „Die Linke und SÖS“ stellt sich als einzige Fraktion im Stuttgarter Gemeinderat klar gegen die Rosensteinbebauung.
Hannes Rockenbauch sagt: „Alle anderen Fraktionen im Gemeinderat haben sich längst mit „Stuttgart 21“ arrangiert – aber sie haben schon lange keine Argumente mehr für dieses Milliardengrab. Ihnen bleibt lediglich die angebliche städtebauliche Chance „Rosensteinquartier“. Dieses ist schon längst vor der AEG-Änderung zum Luftschloss mutiert.
Die Gründe dafür nennt Fraktionssprecherin Tiarks: „Erstens ist bis heute nicht absehbar, wann diese Flächen jemals bebaut werden könnten. Zweitens werden die Erschließungskosten von der Stadtverwaltung auf mindestens eine Milliarde Euro geschätzt – für geplante Schulneubauten auf dem Rosensteinareal sind weitere 650 Mio. Euro veranschlagt. Wie viel für KiTas oder andere soziale Infrastruktur dort zu investieren ist, ist bislang unklar.“ Daraus folgert Tiarks: „Allein aus diesen Zahlen ist doch offenkundig, dass auf dem Rosensteinquartier keine bezahlbare Mietwohnung entstehen wird. Und schließlich ist eine Bebauung der Gleisflächen für das Wohnklima im Kessel und den Artenschutz eine Katastrophe.“
Hannes Rockenbauch betont: „Zudem bleibt festzustellen: Wohnungsneubau hat in keiner vergleichbaren deutschen Stadt das Problem der steigenden Mieten gelöst. Mit dem Wohnungsbauargument die Zukunftsfähigkeit des Schienenverkehrs zu gefährden, macht keinen Sinn. Gegen steigende Mieten hilft aus unserer Sicht:
• Leerstandbekämpfung
• Eine echte Mietpreis- und Spekulationsbremse
• Wohnraum in kommunaler Hand
• Kommunaler Wohnungsbau auf innerstädtischen Konversionsflächen, wie den EnBW-Arealen am Stöckach und Gaskessel“