Antrag:
1. Die Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) werden beauftragt, monatlich ab dem 01.01.2025 allen Mitarbeiterenden bis zur Teamleitendenebene eine Zulage von 150 Euro zahlen.
2. Die Vertreter*innen der Stadt in der Gesellschafterversammlung der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) werden beauftragt, monatlich ab dem 01.01.2025 für alle Mitarbeitenden bis zur Teamleitendenebene die Kosten des Deutschlandtickets zu übernehmen.
Begründung:
Für die Tarifbeschäftigten der SWSG gilt, wie für die Beschäftigten der Stadt Stuttgart, dass sie in den vergangenen Jahren Reallohnverluste hinnehmen mussten. Die Inflation stieg weitaus stärker an als die Lohnerhöhungen im öffentlichen Dienst.
Die nach Tarif des TvöD bezahlten Beschäftigten erhielten in 2022 nur eine Erhöhung ihres Gehalts zum 01.04. um 1,8% und eine minimale Erhöhung der Jahressonderzahlung für bestimmte Entgeltgruppen. Da vor allem die Mieten und die Lebenshaltungskosten enorm gestiegen sind, waren sie von der Inflation viel mehr betroffen als Spitzenverdiener wie der SWSG-Geschäftsführer mit einem Jahresgehalt von bis zu 274.000 Euro.
Über die 27 Monate Laufzeit des Tarifabschlusses 2020 für Bund und Kommunen sind die Bruttolöhne um 3,2% gestiegen, die Inflation um 15,4%. Das bedeutet einen Reallohnverlust von 12,2 % für die Objektbetreuer*innen, Kundenbetreuer*innen und Sachbearbeiter*innen.
Und auch der Tarifabschluss von 2023 bedeutet weitere Reallohnverluste. Der Präsident des Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Marcel Fratzscher hat errechnet, dass die TvÖD-Beschäftigten „am Ende der Laufzeit zirka sechs Prozent weniger Kaufkraft haben“.
Es ist durch nichts zu rechtfertigen, dass die Führungskräfte hohe außertarifliche Gehälter plus Boni einschließlich Sachleistungen von bis zu 30.000 Euro erhalten und die Objektbetreuer*innen, Kundenbetreuer*innen und Sachbearbeiter*innen in der Betriebskosten- und in anderen Abteilungen weiter Reallohnverluste hinnehmen und mit viel zu wenig Personal immer mehr Wohnungen verwalten müssen.
Die Gleichbehandlung der nach TvöD bezahlten Beschäftigten der Stadt verlangt eine Zulage und die Übernahme der Kosten des Deutschlandtickets auch für die SWSG-Mitarbeiter:innen.
Im Geschäftsbericht 2022 erklärt die SWSG unter der Überschrift „Personalengpässe“, dass sich die Rekrutierung von Fachspezialisten als schwierig erweist, weil der Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Vergleich zu anderen Tarifverträgen keine ausreichenden Anreize bietet. Mit Zulagen und der Übernahme der Kosten des Deutschlandtickets kann ein Anreiz geschaffen werden.
Die SWSG bezeichnet sich als schlankes Unternehmen, was nichts Anderes heißt, als dass das Unternehmen mit wenig Personal geführt wird. Das bedeutet, dass der Druck auf die Beschäftigten vor allem auf der unteren Ebene enorm ist. Die Fluktuationsquote lag laut Geschäftsbericht 2023 bei 7,5%. Um diese zu senken, braucht es auch höhere Löhne.