Unbefristete Aufenthaltserlaubnis für Mitsuki Ikeya ermöglichen

Wir beantragen:

• Die Verwaltung sucht nach Wegen, die es der Kirchenmusikerin Mitsuki Ikeya ermöglichen, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten.

Begründung:

Vor neun Jahren ist die Japanerin Mitsuki Ikeya mit einem Studentenvisum nach Deutschland gekommen, um an der Staatlichen Hochschule für Musik Orgel zu studieren. Aus Krankheitsgründen konnte sie ihr Studium nicht beenden und verdiente seither mit verschiedenen Jobs ihren Lebensunterhalt, in der Hoffnung irgendwann endlich eine unbefristete Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis zu bekommen. Stattdessen jedoch erhielt sie im August 2024 eine Nachricht von der Ausländerbehörde, ihre Fiktionsbescheinigung und damit ihr Bleiberecht in Deutschland sei erloschen. Damit verbunden war die Drohung, die junge Frau in ihr Heimatland Japan abzuschieben. Zwar hat sie mittlerweile die Verlängerung ihrer Fiktionsbescheinigung für ein weiteres halbes Jahr erhalten, die drohende Abschiebung danach steht jedoch weiter im Raum. Dabei würde eine Flugreise der lungenkranken Frau ihren sicheren Tod bedeuten.

Mitsuki Ikeya verdient ihren Lebensunterhalt eigenständig mit Erwerbstätigkeiten an verschiedenen Arbeitsstellen. Ob die Einnahmen teilweise mit Online-Unterricht in Japan erzielt werden, sollte dabei eigentlich keine Rolle spielen, ausschlaggebend ist in diesem Fall aus unserer Sicht doch, dass sie ihren Lebensunterhalt, seit sie in Deutschland ist, eigenständig verdient. Dies wird auch von etlichen Ausländerrechtsexperten so gesehen. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass Mitsuki Ikeya mit ihren verschiedenen Arbeitsaufträgen als Kirchenmusikerin einen wichtigen Job macht. Denn in Kirchengemeinden herrscht stets Mangel und eine große Fluktuation an Organist*innen, da sie den Musiker*innen meist nur Teilzeitstellen anbieten können, die Betreffenden umgekehrt von einer 10-, 20-, maximal 30%-Stelle aber nicht leben können und also auf mehrere Arbeitsverhältnisse angewiesen sind, die sie immer wieder wechseln.

Angesichts der geschilderten Sachlage erschließt sich dem gesunden Menschenverstand die Erwägung einer Abschiebung in keiner Weise. Wir halten ein entsprechendes Vorgehen nicht nur für unangemessen, sondern auch für inhuman und schäbig. Eine Behörde sollte neben dem Buchstaben des Gesetzes immer auch das Wohl der Menschen im Blick haben, über deren Schicksal sie entscheidet.
Wir appellieren deshalb an die Verwaltungsspitze und die Stuttgarter Ausländerbehörde, unter Ausschöpfung aller Ermessensspielräume einen Weg zu bahnen, der Mitsuki Ikeya ein dauerhaftes Bleibe- und Arbeitsrecht in Deutschland zusichert.