Bleiberecht für Mitsuki Ikeya!

Manchmal treibt die Abschiebepraxis aus deutschen Landen schon seltsame Blüten. Die Bürokratie überbietet sich derzeit darin, Menschen, die nicht genauestens ins Raster der geforderten Aufenthalts-Bedingungen passen, gnadenlos die Ausweisung anzudrohen, und schießt dabei übers Ziel hinaus. Nicht selten trifft die Abschiebewut dann die Falschen. So hat vor kurzem die Japanerin Mitsuki Ikeya eine Nachricht bekommen, ihre Fiktionsbescheinigung und damit ihr Bleiberecht in Deutschland sei erloschen. Dabei ist die seit langem in Stuttgart wohnhafte Musikerin hier bestens integriert und verdient ihren Lebensunterhalt seit Jahren vollkommen eigenständig mit verschiedenen Erwerbstätigkeiten. Unter anderem bedient sie in verschiedenen Kirchengemeinden die Orgelbank und macht damit einen wichtigen Job, da diese Stellen schwer besetzbar sind.
Insofern erschließt sich dem gesunden Menschenverstand die Erwägung einer Abschiebung nicht. Ein solches Vorgehen ist nicht nur unangemessen, sondern auch inhuman und schäbig. Eine Behörde sollte neben dem Buchstaben des Gesetzes immer auch das Wohl des Menschen im Blick haben, über dessen Schicksal sie entscheidet.
Unsere Fraktion fordert deshalb in einem Antrag, die Verwaltungsspitze und die Stuttgarter Ausländerbehörde möge unter Ausschöpfung aller Ermessensspielräume einen Weg bahnen, der Mitsuki Ikeya ein dauerhaftes Bleibe- und Arbeitsrecht in Deutschland zusichert.