Wir fragen und erwarten nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart binnen sechs Wochen detaillierte Antworten zu jedem einzelnen Punkt der folgenden Fragen:
1. Die Stadtverwaltung informiert darüber, welche baubehördlichen Kriterien die Flüwo für den geplanten Abriss-Neubau der Häuser in der Gohl-/Straifstraße nicht erfüllt.
2. Für welche Häuser in der Gohl-/Straifstraße wurde noch keine Baugenehmigung erteilt?
3. Wie viele Wohnungen mit welchem Anteil an gefördertem Wohnraum plant die Flüwo auf dem Areal zu bauen?
4. Wie hoch werden die Quadratmeterpreise Miete für die freien und die geförderten Wohnungen jeweils sein?
5. Wurde eine Klimabilanz des Abbruch-Neubaus durchgeführt? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
6. Zu welchem Preis und zu welchen Bedingungen hat die Flüwo das Grundstück in den 50er Jahren von der Stadt Stuttgart erhalten?
7. Immer noch stehen Wohnungen in der Gohl-/Straifstraße leer. Wie hat die Stadt den Leerstand verfolgt?
8. Aktuell steht das Bürogebäude ganz leer. Ist hier eine Umnutzung in Wohnraum möglich?
9. Wie ist das das weitere Vorgehen mit Baubürgermeister Peter Pätzold und der Flüwo geplant.
Begründung:
Bereits im Jahr 2014 hatte die Wohnungsbaugenossenschaft Flüwo das Bauprojekt Gohl-/Straifstraße ins Auge gefasst. Das Bürogebäude, das als architektonischer Fremdkörper empfunden wurde, sollte zugunsten neuen Wohnraums ebenso weichen, wie mehrere alte Wohnblocks. Das Verfahren wurde 2016 eingeleitet und 2018, im Zuge eines städtebaulichen Wettbewerbs ein Siegerentwurf ausgewählt. Ursprünglich war der Baubeginn für 2023 geplant, dieser wurde dann aber auf 2025 verschoben. Nun scheint dieser Zeitpunkt jedoch in weite Ferne gerückt zu sein. Es wurde zwischenzeitlich eine Sanierung vorhandener Wohnungen für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren ins Spiel gebracht. Es wurde berichtet, dass die zuständigen Stellen der Stadt keine klaren Aussagen erteilt haben, um einen verbindlichen Zeitplan zu ermöglichen. Die Tatsache, dass das Zusammenwirken zwischen der städtischen Verwaltung und der Genossenschaft bisher nicht produktiv verlief, lässt sich auch aus folgenden attestieren: Fehlende baubehördliche Voraussetzungen zur Realisierung des Bauprojekts und Zeitverzögerungen hätten dazu geführt, dass das Recht auf befristete Weitervermietung verloren gegangen sei.
Seit 2020 werden die 76 Wohnungen entmietet. Es gab immer wieder einen hohen Leerstand, der nach Anzeigen durch die Mieterinitiativen Stuttgart teilweise zwischenvermietet wurde.
Konkrete Aussagen darüber, wann und wie es weitergeht, sind derzeit kaum möglich. Dafür müsste sich die Verwaltung mit der Flüwo zusammensetzen. Eigentlich war ein solches Treffen war für 2024 geplant. Hierzu hatte Baubürgermeister Peter Pätzold Gesprächsbereitschaft signalisiert, aber bisher ist nichts passiert.