Wir fragen: Wir bitten um eine Fortführung der schriftlichen Beantwortung aus der Stellungnahme 294/2021 Welchen Beitrag hat das `Bündnis für Wohnen´ bei der Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum geleistet? Folgende Fragen sollen innerhalb der nächsten sechs Wochen (nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats) beantwortet werden:
- Wie viele Wohnungen wurden seit dem Jahr 2016 jährlich über das `Bündnis für Wohnen´ tatsächlich realisiert?
- Wie viele Wohnungen sind seit dem Jahr 2016 jährlich im geförderten Wohnungsbau über das `Bündnis für Wohnen´ fertiggestellt worden?
- Welchen prozentualen und absoluten Anteil an den tatsächlich fertiggestellten Wohnungen hat davon der soziale Mietwohnungsbau jährlich seit 2016?
- Welchen prozentualen und absoluten Anteil an den tatsächlich fertiggestellten Wohnungen haben davon die Mietwohnungen für mittlere Einkommensbezieher jährlich seit 2016?
- Welchen prozentualen und absoluten Anteil an den tatsächlich fertiggestellten Wohnungen hat das `Preiswerte Wohneigentum´ jährlich seit 2016?
- Um wie viele Tage konnte die durchschnittliche Laufzeit der Bauanträge von Mitgliedern des `Bündnis für Wohnen´ im normalen Baugenehmigungsverfahren verkürzt werden?
- Wie oft wurde das Vereinfachte Baugenehmigungsverfahren für Mitglieder des `Bündnis für Wohnen´ angewendet und zu welchen Laufzeitreduzierungen hat das geführt?
- Wie oft wurde bei Wohnraumschaffung in Bestandsgebäuden auf den Nachweis von PKW-Stellplätzen für Mitglieder des `Bündnis für Wohnen´ verzichtet?
- Wie viele auslaufende städtische Belegungsrechte an Mietwohnungen wurden verlängert bzw. durch den Erwerb von Belegungsrechten an bislang freien Wohnungen im Bestand der Wohnungsbauunternehmen (einschließlich SWSG) und Baugenossenschaften seit 2016 jährlich ersetzt.
- Wie viele davon entfallen seit 2016 jährlich auf die SWSG?
- Welche Kosten für die Stadtkasse sind jährlich für den Erwerb von Belegungsrechten entstanden?
- Wie hoch ist die durchschnittliche Miete in den mit Belegungsrechten belegten Wohnungen? Wie gestaltet sich die Verteilung der Miete in den Wohnungen mit neu erworbenen Belegungsrecht seit 2016 jährlich?
- Auf wie hohe Einnahmen hat die Stadtkasse durch den verbilligten Verkauf von städtischen Grundstücken an Mitglieder des `Bündnis für Wohnen´ seit dem Jahr 2016 jährlich verzichtet?
- Wie viele Grundstücke (Angabe in Quadratmeter und jährlich aufgelistet) wurden seit 2016 an Mitglieder des `Bündnis für Wohnen´ verkauft? Wie viele Grundstücke (Angabe in Quadratmeter und jährlich aufgelistet) wurden in Erbpacht vergeben?
Begründung
Das `Bündnis für Wohnen´ hat sich im Juli 2016 gegründet, mit dem Ziel „attraktiven und bezahlbaren Wohnraum in Stuttgart zu erhalten bzw. neu zu schaffen, damit Familien mit Kindern und Menschen mit schmalerem Portemonnaie Wohnraum“ anzubieten.
Fazit der Beantwortung unseres Antrages 294/2021 Welchen Beitrag hat das `Bündnis für Wohnen´ bei der Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum geleistet? war, dass bisher bis auf die SWSG kein Mitglied des `Bündnis für Wohnen´ die Vereinbarungen eingehalten hatte.
Hinzu kommt, dass das neue ambitionierte Ziel der Verwaltung: „Anzahl der Sozialmietwohnungen erhalten“, für Menschen mit geringem Einkommen nur ein schlechter Witz sein kann.
Bevor nun eine neue Bündnisvereinbarung getroffen wird, mit neuen Versprechungen die dann nicht eingehalten werden, sollte man sich dringend noch ein weiteres Mal die aktuelle Bilanz der eingehaltenen Vereinbarungen anschauen. Nur dann besteht eine belastbare Entscheidungsgrundlage.