Wir beantragen folgende Änderungen der Anlage 1 der GRDrs 13/2024 bzgl. der Konditionen für das Stuttgarter Innenentwicklungsmodell (SIM):
- Der beim Planungsbegünstigten verbleibende Planungsgewinn reduziert sich von einem Drittel auf 25 Prozent.
- Die Quote des geförderten Wohnungsbaus an der gesamten für Wohnungsbau festgesetzten Fläche wird auf 50 Prozent erhöht.
- Der Anteil von Sozialmietwohnungen (SMW) am Anteil der geförderten Wohnungen beträgt 90 Prozent, 10 Prozent für mietpreisgedämpfte Wohnungen (10% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete).
- Der Anteil für Förderung von Eigentumswohnungen entfällt, da diese Förderung im Haushalt 2024/2025 abgelehnt wurde
Zusätzlich soll eingefügt werden:
- Ab der 10. Wohneinheit bzw. ab 450 m2 ist die erste Sozialmietwohnung zu erstellen
- Die Bindung der geförderten Wohnungen beträgt 50 Jahre.
- Die Option „Ersatzmaßnahmen“ im Radius von 1000 Metern entfällt.
- Es wird beim Amt für Liegenschaften und Wohnen ein anonymisiertes Vorschlagsverfahren zur Auswahl der Mieter:innen durch Wohnungseigentümer erprobt, dass die diskriminierungsfreie Wohnungsvergabe sichert. Dabei sind z.B. Informationen, die für ein Mietverhältnis unerheblich sind, auszublenden.
Gestrichen werden soll:
- „…Weitere Partner, die relevante Zusagen bei Belegungsrechten machen, werden ebenfalls bevorzugt berücksichtigt (Beschluss des Gemeinderats zur Neuausrichtung der Stuttgarter Bodenpolitik, GRDrs 146/2021, Neufassung).“ Fortfolgende bis „…In der Arbeitsgruppe sollen auch weitere Erfüllungsoptionen erarbeitet werden, die auch für nicht-bestandshaltende Wohnungsunternehmen von Interesse sein können.“
- „…In der Arbeitsgruppe sollen auch weitere Erfüllungsoptionen erarbeitet werden, die auch für nicht-bestandshaltende Wohnungsunternehmen von Interesse sein können.“
- „… zum Ziel gesetzt, bis 2033 mit neuen Bebauungsplänen und Baugenehmigungen die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass 20.000 neue Wohnungen in Stuttgart gebaut werden können.“
Begründung:
Die bisherige Wohnungspolitik der Stadt trägt nicht dazu bei, die Situation auf dem Wohnungsmarkt zu entschärfen. Rund 100.000 Mieter:innenhaushalte haben einen Anspruch auf eine mietpreisgebundene Wohnung, 85 Prozent der Stuttgarter:innen der Anspruchsberechtigten gehen jedoch leer aus. Wenn nicht auf wirksamere Maßnahmen umgesteuert wird, wird sich der Trend des Rückgangs von Sozialmietwohnungen fortsetzen. Mit der geforderten längeren Bindungsdauer von 50 Jahren sollen die Wohnungen länger in der Sozialbindung gehalten werden. Es kann nicht das ehrgeizige Ziel von Sozialpolitik sein, einen schlechten Zustand, wie die zu geringen Anzahl an Belegungs- und Mietpreisbindungen, zu erhalten anstatt deren Anzahl zu steigern! Und das in der Notsituation von vielen Menschen in Stuttgart, die schon vor Ende des Monats kein Geld mehr für Essen zur Verfügung haben!
Die vorgeschlagenen Veränderungen in GRDrs 13/2024 gehen nicht weit genug, um einen signifikanten Beitrag zur Erreichung des Zieles für mehr bezahlbaren Wohnraum leisten zu können. Daher werden die oben genannten Änderungen beantragt.
Die beantragten Änderungen leisten darüber hinaus einen wesentlichen Beitrag, die Stadt mieten- und wohnungspolitisch dort handlungsfähiger zu machen, wo die Defizite sozialer Wohnungsversorgung besonders gravierend sind.