Wie können öffentliche Aufträge an Unternehmen mit rechtsextremen Verstrickungen verhindert werden?

Wir fragen:

  1. Welche vergaberechtlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltungsspitze, Unternehmen mit engen Verbindungen zu rechtsextremistischen Kreisen von öffentlichen Aufträgen auszuschließen?

Begründung:

Seit dem 18. April 2016 wurde das neue Vergaberecht eingeführt. Damit sollte nicht mehr nur wie zuvor eine wirtschaftliche und sparsame Verwendung von Haushaltsmitteln als Kriterium für Vergaben herangezogen werden. Vielmehr können jetzt auch nachhaltige, insbesondere umweltbezogene, soziale und innovative Kriterien in die Wertung mit einbezogen werden. Auch wird gemäß § 97 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Möglichkeit eröffnet, bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen strategische und politische Ziele zu verwirklichen.

Es hat sich nun herausgestellt, dass auch der Stuttgarter Bauunternehmer Hans-Ulrich Kopp (Geschäftsführer von Lautenschlager + Kopp) im November 2023 an dem berüchtigten geheimen Treffen aus hochrangigen AfD-Politikern, Neonazis und finanzstarken Unternehmen in einem Hotel in der Nähe von Potsdam teilgenommen hat. Hier wurde nichts Geringeres geplant, als die Vertreibung von Millionen Menschen aus Deutschland. Durch die investigative Recherche des Medienhauses CORRECTIV kam dieses geheime Treffen und dessen menschenverachtende, faschistische Agenda an die Öffentlichkeit.

Dies war offenkundig kein Zufall, zumal Kopp schon seit den 1980-er Jahren in einem „reaktionär bis rechtsextremen Umfeld“ unterwegs ist, wie die Stuttgarter Zeitung am 29. Januar 2024 schreibt. Auch publizistisch hat sich Kopp bei rechtsradikalen Blättern wie der „Jungen Freiheit“ betätigt.

Daher muss sich die Stadt Stuttgart dringend – wie auch andere öffentliche Einrichtungen – damit befassen, wie Vergaben an Unternehmen verhindert werden können, die mit rechtsextremen Kreisen verstrickt sind. Rechtsextremismus und Demokratie- und Menschenfeindlichkeit dürfen weder direkt noch indirekt über öffentliche Gelder finanziert werden.

Eine demokratische, weltoffene und vielfältige Stadt wie Stuttgart kann es sich nicht erlauben, öffentliche Aufträge an Unternehmen zu vergeben, deren Geschäftsführer sich offenkundig bei Treffen aufhalten, bei denen faschistische Umsturzpläne diskutiert werden. Die öffentliche Hand ist hier in der Pflicht, alles zu tun, um solchen Unternehmen den Geldhahn zuzudrehen und sie von öffentlichen Ausschreibungen auszuschließen.