GRDrs 738/2023
Für das Weingut sollen in den kommenden Jahren, vorerst bis 2027, die nachfolgend genannten zusätzlichen finanziellen Mittel bereitgestellt werden. Wie sich aus den einzelnen Positionen ergibt ist dies notwendig, um das Weingut Stuttgart als Teil der Stadtverwaltung sowohl im Hinblick auf den Absatz der Produkte, wie auch in Bezug auf die Attraktivität als Arbeitgeber konkurrenzfähig zu halten.
Wir beantragen:
- Miete Maschinen, Geräte, Einrichtungsgegenstände: Jährlicher Mehrbedarf zunächst bis einschließlich 2027: 16.500 EUR / Jahr
- Leasing Maschinen, Geräte, Einrichtungsgegenstände: Mehrbedarf zunächst bis einschließlich 2027: 5.500 EUR / Jahr
- Sonstige besondere Aufwendungen für Beschäftigte, Erstattung Führerscheinkosten Weingut-Auszubildende: Mehrbedarf zunächst bis einschließlich 2027: 2.000 EUR / Jahr
- Leiharbeitskräfte: Mehrbedarf zunächst bis einschließlich 2027: 110.000 EUR / Jahr
- Betreuung/Dienstleistung Soziale Medien: Mehrbedarf zunächst bis einschließlich 2027: 42.000 EUR / Jahr
- Personalmehrbedarf:
- Schaffung einer Stelle in EG 5 TVöD für Winzer:in im Weingut Stadt Stuttgart (23-4) lfd. Nr. 2275;
- Schaffung einer Stelle in EG 9b TVöD mit Vermerk KW 01/2026 für Sachbearbeiter:in für die Erstellung der Gefährdungsbeurteilung im Weingut Stadt Stuttgart (23-4) Lfd. Nr. 2305.