Begründung/Erläuterung:
Jugendvereine und Verbände erhalten jährlich einen Zuschuss durch die Stadt Stuttgart. Die Höhe des Zuschusses für jeden Verein muss jedes Jahr neu ermittelt werden. Im Ermittlungsverfahren müssen zahlreiche Daten erhoben werden. Die Erhebung dieser Daten ist mit einem enormen Zeit- und Personalaufwand verbunden und stellt einige Vereine vor große Herausforderungen. Gerade in ehrenamtlichen Strukturen ist der Verwaltungsaufwand ein echtes Hindernis im Engagement.
Derzeit werden die Unterstützungsleistungen als Sachkosten an die Jugendverbände ausgeschüttet. Die Jugendverbände in Stuttgart erhalten durch die Stadt Stuttgart jährlich eine sogenannte Unterstützungsleistung. Die Gelder die im Rahmen der Unterstützungsleistung an die Vereine und Verbände ausbezahlt werden, dürfen nur für bestimmte Aufgaben verwendet werden. Diese Aufgaben erfüllt der Stadtjugendring Stuttgart (SJR) für seine Mitgliedorganisationen durch hauptamtliches Personal. Die Mitgliedsvereine und Verbände des SJR haben daher schon kurz nach Einführung dieser Unterstützungsleistung im Rahmen einer Mitgliederversammlung beschlossen, die Unterstützungsleistung jährlich an den SJR weiterzuleiten. Die Unterstützungsleistungen dienen daher nachweislich dazu Personal zu finanzieren. Die Unterstützungsleistungen werden bei Tariferhöhungen nicht nach oben angepasst. Dieser Umstand führt dazu, dass die Sachkosten, die der SJR als Direktzahlung von der Stadt Stuttgart erhält teilweise für Personalausgaben aufgewendet werden muss. Außerdem verstärkt die derzeitige Teuerungsrate die Knappheit der Sachkosten weiter.
Wir beantragen:
- Die Verwaltung prüft ob und inwieweit der Fördervertrag für den Stadtjugendring vereinfacht werden kann.
- Den Stadtjugendring ab dem Jahr 2024 mit einer Personalkostenquote von 75% und einer Sachkostenquote von 25% zu unterstützen.
- Zur Schließung der Finanzlücke des Stadtjugendrings eine Erhöhung des Zuschusses der Sachkosten um 30.000 Euro ab dem Jahr