Begründung/Erläuterung:
GRDrs 689/2023 – Weiterführung „Ausbildungschance“
Seit September 2011 führt die Landeshauptstadt Stuttgart in Kooperation mit dem Caritasverband Stuttgart e.V. und der evangelischen Gesellschaft Stuttgart das Projekt „Ausbildungschance“ durch. Junge Menschen, die sich nachweislich erfolglos um einen Ausbildungsplatz bemüht haben, erhalten mit der „Ausbildungschance“ die Möglichkeit eine Ausbildung mit sozialpädagogischer Begleitung sowie unterstützender Lernförderung zu beginnen und einen anerkannten Berufsabschluss zu erlangen. Die operative Zuständigkeit für das Projekt Ausbildungschance wurde zum September 2022 von der Arbeitsförderung an das Jobcenter übertragen.
Auch wenn die anvisierten Rechtskreisänderungen für den Personenkreis der unter 25-Jährigen ab 2025 in Kraft treten sollten, werden die Mittel für 2024 noch benötigt, da eine entsprechende Gesetzesänderung frühestens ab 2025 in Kraft treten würde.
Wir beantragen:
Die Weiterführung des Projekts „Ausbildungschance“ mit einer Finanzierung in folgender Höhe:
Für das Jahr 2024: 762 000 € // Für 2025: 859 000 €
Finanzielle Auswirkungen
Zusätzlich zu veranschlagen sind:
Zweck/ THH | EHH | FHH | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff |
– in Tausend Euro – | ||||||||
Ausbildungschance | x | 762 | 859 | 900 | 945 | 992 | 0 | |
Finanzbedarf (gesamt) | 762 | 859 | 900 | 945 | 992 | 0 |
Nettobelastung der Haushaltsjahre im Ergebnishaushalt oder Finanzhaushalt (Investitionen), zutreffendes ankreuzen