Begründung/Erläuterung:
GRDrs 213/2023
Es gibt insgesamt 22 Jugendfarmen und Aktivspielplätze in Stuttgart. Die Einrichtungen leisten offene Kinder- und Jugendarbeit, die Beschäftigung mit Natur und Tieren ist das Herzstück des für alle Besucher*innen kostenlosen Angebots. Mit GRDrs 531/2019 wurde ein transparentes Baustein-System für die Einrichtungen geschaffen, welches allen Plätzen nach den gleichen Kriterien je nach Größe und Umfang des Platzes ein Budget zur Verfügung stellt. Es gibt drei inhaltliche Bausteine, aus denen sich die Finanzierung zusammensetzt: das „Wohnzimmer“ in der Natur, Bildung in der Natur und Inklusion in der Natur.
Die Farmen unterstützen mit diesen Bausteinen u. a. die SDG Ziele (Sustainable Development Goals) für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 (keine Armut), Nr. 2 (gesunde Ernährung u nachhaltige Landwirtschaft), Nr. 3 (Gesundheit und Wohlergehen) sowie Nr. 10 (weniger Ungleichheit, Inklusion).
Für die Verwaltung sind zum jetzigen Zeitpunkt mehrere Punkte relevant, um die Arbeit der Jugendfarmen und Aktivspielplätze weiter zu entwickeln und in den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen zu stabilisieren. Da die rechtlichen Rahmenbedingungen sich bezogen auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung (GaFöG) und bezogen auf Inklusion (KJSG) weiterentwickeln, sieht die Verwaltung die Aufgabe, hier die Verbindung herzustellen und zu prüfen, inwieweit die angedachten Maßnahmen einen Beitrag zur Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung sowie auf Inklusion leisten.
Nach gesamtplanerischer Abwägung sieht die Verwaltung folgende Ansatzpunkte:
- Bis zu 20 Kooperationen pro JuFa/Aki im Stadtteil fördern
- Die Träger bei der Bewältigung der Verwaltungsaufgaben unterstützen
- Die Einführung von zwei Phasen, um die inklusive Ausgestaltung der Jugendfarmen und Aktivspielplätze voranzubringen
- Die Auswirkungen des neuen Tarifvertrages SuE einbinden mit einer Festlegung auf mindestens 229 Öffnungstage pro Platz
- Einen zusätzlichen Öffnungstag pro Woche für Plätze in Stadtteilen mit besonderem Bedarf ermöglichen
- Mehr Stellenanteile für Plätze mit vielen Besucher*innen
Wir beantragen:
- Finanzmittel für die Weiterentwicklung von Jugendfarmen und Aktivspielplätzen in Höhe von 4,996 Mio. Euro gemäß GRDrs 213/2023.
Kosten: 2024: 993 000 € // 2025: 1,001 Mio. € // 2026: 1,001 Mio. € // 2027: 1,001 Mio. € // 2028: 1,001 Mio. €