Volkshochschule Stuttgart

Begründung/Erläuterung:

Die Volkshochschule Stuttgart steht als Hauptakteur der Erwachsenenbildung in Stuttgart für die – neben Schulen, Hochschulen und Berufsbildungseinrichtungen -, vierte Säule des Bildungswesens: die Weiterbildung. Sie übernimmt damit eine nach Landesverfassung durch die Kommune zu fördernde öffentliche Aufgabe und somit einen Teil der kommunalen Daseinsvorsorge. Die Steigerung des institutionellen Zuschusses ist notwendig, um den wachsenden Bildungsbedarf und die steigenden Aufgaben der öffentlichen Weiterbildung im Zuge gesellschaftlicher Veränderungen zu bewältigen. Die Strategie „vhs 2030 – Transformationsgesellschaften brauchen Bildung“ bildet hierbei die Grundlage und sieht einen steigenden Bedarf an Weiterbildungsangeboten vor.

Zu den Bedarfen: Die vhs Stuttgart e.V. hat für die Jahre 2024 und 2025 Mehrbedarfe in Höhe von insgesamt 4,424 Millionen Euro beantragt, um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden. Der angemeldete Mehrbedarf wurde von der Kulturverwaltung geprüft und angepasst. Die angepassten Höhen wurde im vorliegenden Haushaltsantrag übernommen.

Die vhs Stuttgart plant, ihre Räumlichkeiten im Bildungszentrum Neckarpark und in der Schwabenbräu-Passage zu nutzen, was die Angebote der vhs neuen Zielgruppen zugänglich macht und eine neue zukunftsweisende Verortung in neuen Quartieren mit sich bringt. Die Mehrbedarfe für 2025 sind in großen Teilen durch die geplante Eröffnung des Bildungszentrums Neckarpark (BiNe) ab September 2025 bedingt, was Mietausgaben und zusätzliches Personal erfordert. Ein weiterer großer Kostenpunkt seien Sanierungsmaßnahmen der Standorte Fritz-Elsas-Straße und des vhs-Zentrums Ost.

In GRDrs 867/2023 (2.19 Volkshochschule) wird ein Vorschlag der Kulturverwaltung für eine angepasste Erhöhung gemacht. Wir schließen uns er Begründung der Verwaltung in GRDrs 867/2023 an. Die Erhöhung des Zuschusses soll geringer ausfallen als von der vhs beantragt.

Der von der vhs angeführte Bedarf „Sanierung Fritz-Elsas-Str. 46-48 (FES) und vhs-Zentrum Ost, Ostendstr. 110 (VZO)“ wird nicht übernommen. Begründung: „Die bisherigen Planungen zur Deckung des Raumbedarfs im Innenstadtbereich durch Anmietung des Gebäudes Hospitalstraße 33 haben sich inzwischen als nicht realisierbar erwiesen. Der ursprünglich hierfür in Höhe von 1.411.907 EUR eingeplante Mehrbedarf (2025) für Mietaufwendungen kann nicht – wie beantragt – eins zu eins für eine nicht kalkulierte Sanierung/Modernisierung der beiden veralteten Standorte Fritz-Elsas-Straße und vhs-Zentrum Ost eingesetzt werden. Für die bedarfsgerechte Planung könnten im Doppelhaushalt 2024/2025, im Rahmen eines einmaligen und zweckgebundenen Sonderbudgets, Planungsmittel zur Verfügung gestellt werden. Aus dieser Planung heraus, sollten sich dann weitere Mittelbedarfe für deren Umsetzung ergeben, die dann wiederum jeweils als zweckgebundene einmalige Sonderbudgets in den folgenden Doppelhaushalten angemeldet werden könnten.“

Die finanzielle Unterstützung der Landeshauptstadt Stuttgart ist entscheidend für die zukunftsorientierte Weiterentwicklung der vhs stuttgart e.V.. Wir teilen die Perspektive der Volkshochschule, dass die erfolgreiche Umsetzung dieser Maßnahmen einen zukunftsweisenden Beitrag für die LHS leistet, um ein hochwertiges und bedarfsgerechtes Bildungs- und Kulturangebot für die Bürgerinnen und Bürger der Landeshauptstadt Stuttgart anzubieten. Im Rahmen eines Sonderbudgets Planungsmittel für Sanierungsmaßnahmen der bestehenden Standorte zu Verfügung zu stellen muss daher 2024/25 berücksichtigt werden, auch wenn diese nicht Teil der aktuellen Haushaltsverhandlungen sein können.

Wir beantragen:

  1. Den institutionellen Zuschuss an den vhs stuttgart e.V. in Höhe 242 EUR im Haushaltsjahr 2024 und in Höhe von 1.288.656 EUR im Haushaltsjahr 2025 zu erhöhen.