Begründung/Erläuterung:
Mit dem Teilhabechancengesetz im Rahmen des Programmes „MitArbeit“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat die Bundesregierung zum 1. Januar 2019 neue Fördermöglichkeiten für Langzeitarbeitslose geschaffen, da nach wie vor eine zahlenmäßig bedeutsame Gruppe von Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbeziehenden nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) ohne besondere Unterstützung absehbar keine realistische Chance auf Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung haben.
Wir schlagen vor, die bisher 30 Ermächtigungen in Stellen umzuwandeln und als Pool weiterhin beim Haupt- und Personalamt zu führen.
Mit der dauerhaften Zurverfügungstellung von 30 Stellen, die je nach Bedarf von den Ämtern abgerufen werden können und mit über § 16i SGB II Beschäftigten max. für die Zeit der fünfjährigen Förderung besetzt werden können, könnte die Landeshauptstadt Stuttgart dazu beitragen, Armut zu bekämpfen in dem sie Teilhabe am Arbeitsmarkt ermöglicht. Mit der Beschäftigung von Langzeitleistungsbeziehenden würde sie ihre Vorbildfunktion als sozial engagierte Arbeitgeberin weiter ausbauen und insbesondere einen wertvollen Beitrag zu den Sustainable Development Goals (SDGs) 1 „Keine Armut“ und 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ leisten.
Die fortgesetzte kommunale Beteiligung an der Umsetzung des Teilhabechancengesetzes könnte bei der Aufgabenerledigung entlasten und dazu beitragen Transferleistungen einzusparen. Außerdem könnte mit einer entsprechenden Unterstützung und Qualifizierung der über § 16i SGB II Beschäftigten in bestimmte Bereichen der Personalmangel bei der Landeshauptstadt Stuttgart langfristig gemindert werden.
Das Jobcenter würde sich verpflichten, die entsprechenden Lohnkostenzuschüsse für die 30 Stellen aus dem Eingliederungsbudget zur Verfügung zu stellen.
Wir beantragen:
Die Umwandlung der 30 Ermächtigungen in Stellen. (lfd. Nr. 105)