Stadterneuerungsvorranggebiete (SVG) Untersuchung zur Fortschreibung der Gebiete

GRDrs  471/2023

Seit Ende der 1970er Jahre werden die Aktivitäten der Stadterneuerung in Stuttgart durch die Ausweisung von Stadterneuerungsvorranggebieten (SVG) vorausschauend vorbereitet und gelenkt. SVG können auch als Sanierungsverdachtsgebiete bezeichnet werden. Sie bilden eine Gebietskulisse, aus der vorrangig für zukünftige Sanierungsgebiete die vorbereitenden Untersuchungen ausgewählt werden können.

Derzeit gibt es im Stadtgebiet Stuttgart 22 SVG. Davon wurden 20 Gebiete bei der letzten Gesamtfortschreibung mit GRDrs 322/2012 festgelegt. Die SVG Nr. 21 Hackstraße/Stöckachstraße (EnBW-Areal) sowie Nr. 22 Weißenhofsiedlung wurden 2017 bzw. 2019 mit GRDrs 818/2017 und 709/2019 festgelegt.

Alle 10 bis 15 Jahre steht eine Neubewertung der Gebietsauswahl an. Hierfür sind ein gesamtstädtisches Monitoring und ein mehrstufiger Auswahlprozess erforderlich.

Es ist beabsichtigt, diese Leistung im Jahr 2024 auszuschreiben und in den Jahren 2024 und 2025 die entsprechenden Untersuchungen zu erstellen. Auf dieser Grundlage soll die Beschlussfassung über die neu festzulegenden SVG und die zugehörigen Vorkaufsrechtssatzungen in den Gremien erfolgen.

Wir beantragen:

  1. Die notwendigen Finanzmittel zur Fortschreibung von Stadterneuerungsvorranggebiete nach GRDrs 471/2023 in Höhe von 140 000 €.

Kosten: 2024: 90 000 € // 2025: 50 000 €

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Fortschreibung SVG 42510 90 50