Prozessverantwortliche:n für die „Förderung inklusiver Arbeitsplätze“ benennen

Begründung/Erläuterung:

Inklusionspaket 4.0, GRDrs 559/2023, wir teilen die in der GRDrs vorgebrachte Begründung:

  1. Prozessverantwortliche für die „Förderung inklusiver Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung“ für Menschen mit wesentlicher Behinderung (Erhöhung um 0,5 Stellenanteile in Prozessverantwortung „Förderung inklusiver Arbeitsplätze“ in A13 g.D. – Orgaeinheit: SI-BB (Stellenplanantrag Nr. 1 von SI-BB))

Das Fundament für den stadtinternen Prozess „Förderung inklusiver Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung“ bildet das Inklusionspaket 2.0 (GRDrs 375/2019, Doppelhaushalt 2020/2021). Es sieht eine halbe Stelle für eine Prozessverantwortliche als zentrale Ansprechperson vor. Diese ist Brückenbauerin zwischen Mitarbeiter:innen mit und ohne Behinderungen, der Stadtverwaltung Stuttgart als Arbeitgeberin mit ihren Ämtern und Eigenbetrieben sowie den Werkstätten für Menschen mit Behinderungen und dem Integrationsfachdienst. Sie ist erste Anlaufstelle für alle externen Akteur:innen wie z.B. die Jobcoaches oder den Integrationsfachdienst, die nach einer Einsatzstelle innerhalb der Stadtverwaltung suchen. Gleichzeitig ist sie auch Ansprechpartnerin für die wachsende Zahl an internen Anfragen durch städtische Dienststellen, die sich für die Einrichtung eines inklusiven Arbeitsplatzes in ihrem Bereich interessieren. Dieser zentral gebündelte, beidseitige Kontakt ist essentiell, um für die Menschen mit Behinderung eine passende Einsatzstelle zu finden und umgekehrt. Durch das hier angesiedelte Wissen über Personalrecht im öffentlichen Dienst sowie die stadtinternen Vorgaben und Abläufe im Hinblick auf die Einstellung von Menschen mit wesentlicher Behinderung kann die Prozessverantwortliche die internen Dienst- und Personalstellen in Einstellungsverfahren, zu Arbeitsverträgen sowie bei Hilfsmittel- und Förderanträgen der unterschiedlichen Reha-Träger beraten. Um den aktuellen und künftigen Aufgaben gerecht zu werden, müssen die Stellenanteile erhöht werden: So können die im Inklusionspaket 3.0 (GRDrs 62/2020, Doppelhaushalt 2022/2023) weiteren zehn Inklusionsstellen für Menschen mit wesentlicher Behinderung in der Stadtverwaltung sowie die beantragten 20 zukünftigen Inklusionsstellen begleitet werden. Die Prozessverantwortliche hat zudem das Fachwissen über die interne Abwicklung und Verrechnung von Fördermitteln für Hilfsmittel, Lohnkostenzuschüsse und sonstige Förderzuschüsse von Dritten für Beschäftigte mit wesentlicher Behinderung.

  • Eine Erhöhung um 0,5 Stellenanteile für die Prozessverantwortliche der „Förderung inklusiver Arbeitsplätze in der Stadtverwaltung“ in den DHH 2024/25 einzustellen