Begründung/Erläuterung:
Seit März 2022 steigt die Anzahl der Menschen mit Fluchthintergrund, die nach Stuttgart kommen. Das durch den Pakt für Integration geförderte Integrationsmanagement in der Landeshauptstadt Stuttgart beinhaltet die Förderung von Personal bei den Trägern der Flüchtlingshilfe. Angesichts der Tatsache, dass die Anzahl der zu betreuenden Geflüchteten steigt und die Anzahl der Fachkräfte in den Gemeinschaftsunterkünften gleichbleibt, besteht die Gefahr, dass Geflüchtete mit besonderen Schutzbedarfen nicht mehr angemessen und bedarfsorientiert beraten und betreut werden können. Unter anderem zeigt sich dies darin, dass die Integrationsmanager:innen immer weniger Ressourcen für zielgruppenspezifische Unterstützungsangebote haben, um beispielsweise Menschen mit psychischen Auffälligkeiten zeitintensiver beraten und begleiten zu können. Aus diesem Grund ist es wichtig, zusätzlich zum Integrationsmanagement mit neuen Vorhaben Geflüchtete in Gemeinschaftsunterkünften mit besonderen Schutzbedarfen gezielter hinsichtlich ihrer Integration zu unterstützen.
Almaviva knüpft an der Schnittstelle zwischen den Hilfesystemen Sozialpsychiatrie und der Flüchtlingshilfe an und unterstützt Geflüchtete, die Traumata und/oder psychische Auffälligkeiten aufweisen. Im Fokus stehen Menschen, die aufgrund von knappen personellen Ressourcen im Rahmen des Integrationsmanagements nicht adäquat versorgt werden können. Die Mitarbeitenden bei Almaviva bieten hauptsächlich in der Beratungsstelle (Kniebisstraße 45, 70188 Stuttgart) und in Notfällen auch in den Gemeinschaftsunterkünften eine zeitnahe, niederschwellige Unterstützung an, um eine gezielte Stabilisierung zu erreichen bzw. die Zeit bis zur Aufnahme einer Therapie gut zu überbrücken. Das seit 2017 bestehende Angebot Almaviva wurde bisher durch Drittmittel finanziert und hat sich durch regelmäßige Kommunikation und Schnittstellenarbeit mit den Mitarbeitenden in den Gemeinschaftsunterkünften und den Regelangeboten etabliert. Geflüchtete, die sonst nicht mit Angeboten versorgt werden könnten, werden somit direkt an Almaviva verwiesen. Beispielsweise werden Personen, die psychische Auffälligkeiten und Suchtprobleme aufweisen und (noch) keine Behandlung wahrnehmen können, begleitet und in das entsprechende Regelsystem vermittelt. Im Gegensatz zu den Angeboten von PBV (Evangelische Gesellschaft e. V.), Refugio Stuttgart e. V. und OMID bietet das Team von Almaviva in akuten Krisensituationen schnelle und professionelle Hilfe auch direkt vor Ort in den Gemeinschaftsunterkünften an. Dies ist vor allem für die Integrationsmanager:innen eine große Entlastung in herausfordernden Situationen, die durch psychische Belastungen der Geflüchteten hervorgerufen werden. In solchen Fällen ist eine unverzügliche Deeskalation sowie eine niedrigschwellige Begleitung sowie entsprechende Vermittlung in Regelangebote sinnvoll. Das Angebot Almaviva sorgt für die notwendige angemessene Versorgung von Geflüchteten mit psychischen Belastungen und schafft die Grundlage für die Integration.
Wir beantragen:
Einen dauerhaften institutionellen Zuschuss in Höhe von 191.500 EUR/Jahr ab dem Jahr 2024 für die eine Welt e. V. zur Finanzierung der Kosten für Personal- und Sachaufwand analog zur GRDrs 374/2023 Punkt 1.. Der Zuschuss soll als Festbetragsfinanzierung in Höhe des beantragten Betrags gewährt werden. Förderfähig sind die im Finanzplan veranschlagten Ausgaben. Darüberhinausgehende Ausgaben trägt der Zuwendungsnehmer aus Eigenmitteln selbst.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge): | |||||||
Maßnahme/Kontengr. | 2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
2027
TEUR |
2028
TEUR |
2029 ff.
TEUR |
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Almaviva – Fuß fassen
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke |
192 | 192 | 192 | 192 | 192 | ||
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel: | |||||||
Maßnahme/Kontengr. | 2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
2027
TEUR |
2028
TEUR |
2029 ff.
TEUR |
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Almaviva – Fuß fassen
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke |
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