Begründung/Erläuterung:
Die Psychologische Beratungsstelle für politisch Verfolgte und Vertriebene (PBV Stuttgart) wurde im Jahr 2000 als Zentrum der Beratung, Begutachtung & Psychotherapie für Überlebende traumatischer Gewalt gegründet. Seit dem Jahr 2009 ist die Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V. (eva) Trägerin der PBV Stuttgart. Das Zentrum ist spezialisiert auf Beratung, Begleitung und Behandlung von traumatisierten Geflüchteten und Vertriebenen aus Krisen- und Kriegsgebieten, die wegen extrem belastenden Lebenssituationen in Verbindung mit traumatischen Schockerlebnissen psychische und/oder organische Erkrankungen entwickelt haben. In diesem Feld verfügt die PBV Stuttgart über eine umfassende Expertise und über qualifizierte Fachkräfte im Umgang mit Trauma-Folgestörungen bei Erwachsenen, Kindern und Jugendlichen. Durch die Kooperation mit OMID, Refugio Stuttgart e. V. sowie weiteren Angeboten kann eine bedarfsgerechte Versorgung Traumatisierter sichergestellt werden. Durch die aktivierenden und therapiebegleitenden Angebote der PBV Stuttgart werden Geflüchtete erreicht, die dringend professionelle Begleitung benötigen. Die Therapiebegleitenden Maßnahmen (TM) als präventives Angebot zur Integration traumatisierter Geflüchteter aus Stuttgart und deren Kinder begleiten die psychotherapeutische Arbeit mit traumatisierten Geflüchteten mit körper- und bildungsorientierten Angeboten wie beispielsweise Sport- und Selbsthilfegruppen, Kunstangeboten und Deutsch-Kursen. Der Ansatz aus der Kombination von Therapie und therapiebegleitenden Maßnahmen kann die Therapiedauer verkürzen, den Bedarf nach zusätzlichen stationären Behandlungen senken und den Einstieg in Schule, Ausbildung und Beruf erleichtern. Es ist eine stetige Zunahme der Teilnahme an den Angeboten zu verzeichnen. So wurden im Jahr 2022 insgesamt 129 Menschen aus Stuttgart betreut und behandelt. Insgesamt wurden 428 Veranstaltungen durchgeführt. Im Vorjahr wurden 103 Teilnehmende gezählt und insgesamt 288 Veranstaltungen angeboten. Im laufenden Jahr wird der Fokus mehr auf die Unterstützung der Familien und insbesondere der Kinder und Jugendlichen gerichtet.
Wir beantragen:
Einen dauerhaften institutionellen Zuschuss für die PBV in Höhe von 77.000 EUR/Jahr ab dem Jahr 2024.
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge): | |||||||
Maßnahme/Kontengr. | 2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
2027
TEUR |
2028
TEUR |
2029 ff.
TEUR |
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PBV
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke |
77 | 77 | 77 | 77 | 77 | ||
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel: | ||||||
Maßnahme/Kontengr. | 2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
2027
TEUR |
2028
TEUR |
2029 ff.
TEUR |
PBV
1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke |
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