Begründung/Erläuterung:
GRDrs 187/23
Die Offene Herberge e. V. ist ein Selbsthilfeverein, der mehrheitlich von Menschen mit Psychiatrie-Erfahrung getragen und betrieben wird. Der Input von Psychiatrie-Erfahrenen in Theorie und Praxis der psychiatrischen Versorgung in der Landeshauptstadt Stuttgart ist ein wertvoller Beitrag zu einer inklusiven sozialpsychiatrischen Infrastruktur in der Landeshauptstadt. Der Verein ist im Hilfesystem der Sozialpsychiatrie sehr gut vernetzt, nimmt an den Sitzungen und Gremien des Gemeindepsychiatrischen Verbundes Stuttgart (GPV) aktiv teil und vertritt dabei die Perspektive der Psychiatrie-Erfahrenen. Die Offene Herberge e. V. und die Initiative Psychiatrie-Erfahrener sind eng miteinander verknüpft. Das Clubhaus der Offenen Herberge e. V. ist eine Kontakt- und Beratungsstelle von Psychiatrie-Erfahrenen für Psychiatrie-Erfahrene. Es ist räumlich in S-Bad Cannstatt, Kneippweg 8, angesiedelt. Das selbstverwaltete Clubhaus ist ein Kontakt-, Freizeit- und Peerberatungsangebot an Wochenenden und in den Abendstunden für psychisch kranke Menschen in Stuttgart. Zusätzlich werden Koch- und Kreativgruppen angeboten. Das Angebot wird regelmäßig von 8-25 Besucher*innen pro Termin wahrgenommen. Mit dem selbstverwalteten Clubhaus ergänzt die Offene Herberge e. V. die wochentags stattfindenden Angebote der Leistungserbringer der Sozialpsychiatrie durch ein von Psychiatrie-Erfahrenen betriebenes Kontakt- und Freizeitangebot insbesondere an den Wochenenden. Die Angebote und Freizeitmöglichkeiten, die im Rahmen des Clubhauses angeboten werden, helfen zur Tagesstrukturierung psychisch Erkrankter und verhindern Einsamkeit sowie soziale Isolation. Die Offene Herberge e. V. beantragt die Förderung einer Stelle auf Minijob-Basis, die auf drei Club-Mitglieder verteilt werden soll. Die sogenannten Schichtleiter:innen übernehmen die Aufgabe der Einteilung, Organisation und Betreuung der Angebote und die Öffentlichkeitsarbeit. Durch die Öffnung des Clubhauses am Wochenende und am Abend bietet die Offene Herberge e. V. als Anlaufstelle ein wichtiges Angebot für Betroffene, da die regulären Einrichtungen des GPV zu diesen Zeiten geschlossen sind. Es liegt im besonderen Interesse der Landeshauptstadt Stuttgart, diese Versorgung zu gewährleisten. Aus diesem Grund sollte die Stelle der Schichtleitung auf Minijob-Basis gefördert werden.
Bei monatlichen Aufwendungen von derzeit 520 EUR zzgl. dem Arbeitgeberanteil auf die Lohnkosten errechnet sich ein künftiger Bedarf zur Förderung einer Stelle auf Minijob-Basis von jährlich rd. 8.600 EUR.
Wir beantragen:
Die Förderung einer Minijobstelle mit insgesamt 9.000 EUR jährlich für die Offene Herberge e.V..
Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge): | ||||||
Maßnahme/Kontengr. | 2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
2027
TEUR |
2028
TEUR |
2029 ff.
TEUR |
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege
43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke |
9 | 9 | 9 | 9 | 9 | |
Finanzbedarf | 9 | 9 | 9 | 9 | 9 | |
(ohne Folgekosten aus Einzelmaßnahmen, Investitionen oder zusätzlichen Stellen – diese bitte gesondert darstellen) |
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel: | ||||||
Maßnahme/Kontengr. | 2024
TEUR |
2025
TEUR |
2026
TEUR |
2027
TEUR |
2028
TEUR |
2029 ff.
TEUR |
1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege
43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke |
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