Jobkraftwerk

Begründung/Erläuterung:

Die Bewilligung des Landeszuschusses für das Integrationsmanagement ist verbunden mit der Auflage, dass regelmäßig Kennzahlenberichte vorzulegen sind. Diese sehr umfangreichen, detaillierten Berichte, die alle Integrationsmanager:innen einzeln abgeben müssen, können nur mit Hilfe eines EDV-Programms mit vertretbarem Arbeitsaufwand erstellt werden. Zu diesem Zweck hat die Landeshauptstadt Stuttgart 2018 erstmalig die Lizenz für die EDV-Plattform Jobkraftwerk erworben. Hier werden die individuellen Integrationspläne der betreuten Geflüchteten erfasst und die Integrationsprozesse dokumentiert. Über die Plattform werden die vom Land geforderten Kennzahlenberichte automatisch erstellt, so dass eine effiziente und schnelle Mitteilung an das Regierungspräsidium möglich ist. Mittlerweile hat sich die Dokumentation der Integrationspläne in Jobkraftwerk in der Beratungspraxis etabliert. Das Instrument dient zur Sicherung der Beratungsqualität und der Integrationsbedarfe, -fortschritte und -erfolge von Geflüchteten in den Handlungsfeldern Sprache, Schulbildung, Ausbildung, Arbeitsmarkt, Weiterqualifizierung, Wohnsituation, Wohnung, gesellschaftliche Teilhabe, Gesundheit und Kinder. Auf dieser Grundlage sind Analysen und eine genauere Erfassung der weiteren Bedarfe möglich. Das Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg hat Ende Februar 2023 die Weiterführung des Integrationsmanagements bzw. einen Systemwechsel ab 01.01.2025 angekündigt. Die Dokumentation der Beratung im Rahmen der Integrationspläne wird auch in Zukunft eine zentrale Bedeutung bei der Kennzahlenmitteilung haben. Daher ist die Finanzierung und Bereitstellung der Plattform Jobkraftwerk auch in den Jahren 2024 und 2025 erforderlich.

Wir beantragen:

Die Übernahme der Kosten für die Gebrauchsüberlassung (Lizenz) der Plattform Jobkraftwerk von jährlich rd. 66.000 EUR.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

 
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Jobkraftwerk, EDV-Lizenzkosten 1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 42210 Unterhaltung bewegliches Vermögen 66 66 0 0 0
Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

Jobkraftwerk, EDV-Lizenzkosten 1.31.40.01.10.00-500 Flüchtlingsunterkünfte, 42210 Unterhaltung bewegliches Vermögen 0 0 0 0 0