Jobcenter: 15 Fachkräfte für Leistungsgewährung

Begründung/Erläuterung:

Im Bereich der Leistungsgewährung im Jobcenter mussten und müssen Krisen mit den gerade vorhandenen und ohnehin eng bemessenen Personalressourcen bewältigt werden. Die Folge sind bei den Mitarbeiter:innen Überstunden, Priorisierung auf das Wichtigste (Existenzsicherung), Anwachsen von Unerledigtem, Einnahmeausfälle, ein starker Aufwuchs von notwendigen Nacharbeiten sowie häufige Nachfragen der Antragsteller:innen. Die Folge ist eine hohe Belastung in Verbindung mit erhöhtem Krankenstand und steigender Personalfluktuation. Das Risiko besteht, dass es zu ähnlich prekären Personalsituationen wie bei anderen Ämtern der Stadt kommt. Es gilt, solche für die Mitarbeiter:innen, die Bürger:innen und für die Stadt unannehmbaren Zustände zu vermeiden.

Mit dem Jobcenter Stuttgart vergleichbare Jobcenter (s. Vergleichstyp SGB II–Typ IIb der Servicestelle SHB II) haben aktuell einen Betreuungsschlüssel von 1:90 (=Median; inkl. zentral operative Stellen). Im Geschäftsplan 2023 wurden für das Jobcenter Stuttgart die Personalbedarfe im Leistungsbereich noch auf der Basis eines Betreuungsschlüssels von 1:96 berechnet. Die Orientierung am bundesweit etablierten Vorgehensmodell und damit einen Betreuungsschlüssel von 1:90 bedeutet eine Erhöhung der Personalgrundausstattung von 15 Stellen ggü. dem Geschäftsplan 2023.

Wir beantragen:

Für das Jobcenter die Schaffung von 15 Fachkraftstellen für die Leistungsgewährung (lfd. 4815)

Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:

lfd. Nr. 🙂 Schaffung
(Stellenzahl)
Änderung KW Vermerk
(Stellenzahl)
Organisationseinheit

bzw.

Stellen-
nummer

Funktions-
bezeichnung / Anlass
Stellenwert

(EG oder Bes.-Gr.)

KW-Vermerk bisher KW-Vermerk neu
4815 15   Zweig-/Fachstellen, Abtlg. Migration und Teilhabe Fachkräfte Leistungsgewährung TVöD

EG 9c

   

🙂 lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)