Inklusive Übergänge auf den regulären Arbeitsmarkt: Forschungsprojekt zum „Stuttgarter Weg“

Begründung/Erläuterung:

Inklusionspaket 4.0, Kapitel 2: Arbeitsplätze – alle Potenziale nutzen, siehe GRDrs 559/2023 // 2.1) Wissenschaftliche Datenerhebung über die aufgewendeten Fachleistungsstunden im Jobcoaching für das Stadtgebiet Stuttgart / SI-BB 810

Die UN-Behindertenrechtskonvention fordert den Abbau von Sonderstrukturen und somit von Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (WfbM). Ziel der WfbM ist, Menschen mit Behinderungen für den sogenannten ersten Arbeitsmarkt zu befähigen. Seit Jahrzehnten gelingt allerdings lediglich 1 % der Werkstattbeschäftigen der Übergang auf den regulären Arbeitsmarkt. Es müssen also neue Strategien gefunden werden, um Menschen mit Behinderungen in Beschäftigungsverhältnisse zu vermitteln. Diese sollen mit einem Forschungsprojekt ermittelt werden.

Das Bundesteilhabegesetz verfolgt eine sogenannte Personenzentrierung und rückt den individuellen Menschen in den Mittelpunkt. Das will auch die Stadt Stuttgart, indem möglichst viele Menschen mit Behinderungen in ein sozialversicherungspflichtiges und nachhaltiges Arbeitsverhältnis vermittelt werden sollen. Dafür wird mit gezieltem Jobcoaching daran gearbeitet, dass mehr Menschen mit Behinderungen der Übergang auf den regulären Arbeitsmarkt gelingt: Gemeinsam mit den Fallmanager:innen im Sozialamt wird individuell auf jede Person ermittelt, wie viele sogenannte Fachleistungsstunden Jobcoaching für dieses Ziel notwendig sind.

Ziel des Forschungsprojekts ist eine klare Datenbasis darüber, wie viele Fachleistungs- stunden in Anspruch genommen werden und wie viele Übergänge auf den regulären Arbeitsmarkt gelingen. Die Kosten für die Stadt Stuttgart und die Erfolge würden so messbar und transparent. Das Sozialamt Stuttgart kann diese Daten nicht allein liefern, da auch Menschen mit Behinderungen aus anderen Stadt- und Landkreisen die WfbMs in Stuttgart nutzen. Daher ist eine wissenschaftliche Erhebung außerhalb der Sozialamtsstruktur notwendig, um die Nutzer*innen der Fachleistungsstunden, die beteiligten WfbMs in Stuttgart sowie die Betriebe einzubeziehen, die Menschen mit Behinderungen einstellen. Da zum 01.01.2024 eine neue Leistungs- und Vergütungssystematik des Landesrahmenvertrags in Kraft tritt, ist dieses Datum als Start der Datenerhebung über drei Jahre hinweg sinnvoll.

Wir beantragen:

  1. Mittel in Höhe von jährlich 15.000 EUR für drei Jahre für die wissenschaftliche Datenerhebung über die aufgewendeten Fachleistungsstunden und die Erfolge für die Haushaltsjahre 2024/25 und 2026 in den Haushalt nach GRDrs 559/2023 einzuzstellen

Kosten: 2024: 15 000 € // 2025: 15 000 € // 2026: 15 000 €