Inklusionsbeauftragte:r der LHS

Begründung/Erläuterung:

Der Gesetzgeber verlangt mit dem § 181 SGB 9 gesetzlich die Verpflichtung der Arbeitgeber, sich Mitarbeitenden mit Behinderung in besonderem Maße anzunehmen. Die geltende Inklusionsvereinbarung der Landeshauptstadt Stuttgart konkretisiert diese besondere Verpflichtung in der Präambel: „Im Rahmen der besonderen Fürsorge- und Förderungspflicht gegenüber behinderten Beschäftigten sind die Anforderungen der Landeshauptstadt Stuttgart und die behindertenspezifischen Bedürfnisse der betroffenen Kolleginnen und Kollegen durch frühzeitige und adäquate Maßnahmen aufeinander abzustimmen“. Die LHS hat sich in der geltenden Inklusionsvereinbarung verpflichtet, mittelfristig eine Beschäftigungsquote von 7% schwerbehinderten Mitarbeitenden zu erreichen. Von einem Inklusionsbeauftragten des Arbeitgebers sollen Vorschläge unterbreitet werden, welche konkreten Maßnahmen zur Erreichung der oben genannten Quote ergriffen werden müssen. Stand 2023 wurde in den letzten 15 Jahren keine einzige Maßnahme zur Umsetzung dieses Ziels vorgeschlagen und das Ziel nicht erreicht. Stattdessen sinkt die Quote in den letzten Jahren sogar noch ab.

Die vielfältigen Aufgaben von Inklusionsbeauftragten können zeitlich nicht neben einer weiteren Tätigkeit, wie es bisher in Stuttgart gehandhabt wird, erfüllt werden. Aufgaben konnten nur reaktiv und nicht gestaltend erledigt werden. Auch ist nicht gewährleistet, dass die Aufgabe interessensunabhängig ausgeübt werden kann, solange der/die Inklusionsbeauftragte weitere Verwaltungsaufgaben wahrnehmen muss. Im ungünstigsten Fall kommt es zu Interessenskonflikten, die zu Lasten der Mitarbeitenden mit Behinderung gehen können. Die notwendige Zusammenarbeit mit der Gesamtschwerbehindertenvertretung, den örtlichen Schwerbehindertenvertretungen und den örtlichen Beauftragten des Arbeitgebers für Menschen mit Behinderungen kann auf diese Weise nicht sichergestellt werden.

Wir beantragen daher

die Schaffung einer Vollzeitstelle für Beamt:innen/Angestellte der Besoldungsgruppe A 15 bzw. EG14 für das Sachgebiet 10-5.1 bei der Abteilung Personalservice des Haupt- und Personalamtes zur Ausübung der Funktion des/der Inklusionsbeauftragten der Landeshauptstadt Stuttgart nach § 181 SGB 9 und den damit verbundenen Aufgaben.

Änderung Stellenplan
Im Zusammenhang mit diesem Antrag wird die Schaffung von (oder: Änderung von KW-Vermerken an) folgenden Stellen im Stellenplan der Landeshauptstadt Stuttgart beantragt:

lfd. Nr. *) Schaffung
(Stellenzahl)
Änderung KW Vermerk
(Stellenzahl)
Organisations-einheit

bzw.

Stellen-
nummer

Funktions-
bezeichnung / Anlass
Stellenwert

(EG oder Bes.-Gr.)

KW-Vermerk bisher KW-Vermerk neu
  1,0   10-5.1 Inklusionsbeauftragte:r der LHS A 15 /
EG 14
   

*) lfd. Nr. aus der Schaffungsliste (sofern Bezug auf eine von einem Amt beantragte Stellenschaffungen bzw. Änderung eines KW-Vermerks genommen wird)