Gesundheit ist Menschenrecht!

Begründung/Erläuterung:

Bereits bei Ihrer Gründung 1946 hat sich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) „Gesundheit für Alle“ auf die Fahnen geschrieben. Konkret bedeutet das Recht ‚gesund zu sein‘, dass allen Menschen Zugang zur Gesundheitsversorgung ermöglicht werden muss. Das Menschenrecht auf den „höchsten erreichbaren Stand an körperlicher und geistiger Gesundheit“ gehört zu den wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechten („WSK-Rechte“), wie sie von der UN im Sozialpakt 1966 (Art. 12) formuliert und von der großen Mehrheit der Staaten auch verabschiedet wurde. Außerdem hat sich im Jahr 2015 die Weltgemeinschaft mit der Agenda 2030 17 Ziele (Sustainable Development Goals, SDGs) für eine sozial, wirtschaftlich und ökologisch nachhaltige Entwicklung gesetzt. Eines dieser Ziele, die SDG 3 beinhaltet die Forderung, ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern.

In Deutschland gibt es trotz allgemeiner Krankenversicherungspflicht viele Menschen, die entweder keinen oder nur unzureichenden Versicherungsschutz haben. Für die Betroffenen ist es oftmals schwierig, Zugang zu medizinischen Leistungen und Behandlungen zu erhalten. Die Zahlen des Mikrozensus können hierfür nur bedingt Anhalt geben, da viele Gruppen aus der Betrachtung rausfallen, bzw. unterrepräsentiert sind, wie bspw. obdachlose Menschen. Gesundheitsökonom Prof. Dr. Jürgen Wasem von der Universität Duisburg-Essen schätzt, dass in Deutschland zwischen einer halben und einer Million Menschen keine Krankenversicherung haben. Hinzu kommen noch über 700.000 Menschen, die wegen Beitragsrückstand, nur noch stark eingeschränkt behandelt werden. Die Zahl der nicht krankenversicherten Menschen in Stuttgart kann nur geschätzt werden.

Die Herstellung gesundheitlicher Chancengleichheit gehört zu den Kernaufgaben des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Dabei ist es das Ziel, die Lebensverhältnisse insbesondere benachteiligter Bevölkerungsgruppen positiv zu verändern. Alle Bürger:innen müssen die gleichen Chancen zur Teilhabe an der Gesundheitsversorgung haben, deshalb ist es höchste Zeit, einen Gesundheitsfonds für die Menschen, die keinen Krankenversicherungsschutz genießen, einzurichten. Viele andere Städte wie Berlin, Hamburg, Köln, München, Dortmund, Duisburg, Hannover, Mainz, Ludwigshafen und Koblenz etc. haben bereits einen Gesundheitsfonds für Menschen ohne Krankenversicherung eingerichtet. Es ist längst überfällig, dass sich die Stadt Stuttgart in diese Aufzählung einreiht, insbesondere in Anbetracht der Finanzlage der Stadt.

Wir beantragen:

  1. Die Einrichtung einer Clearingstelle für Menschen ohne (ausreichenden) Krankenversicherungsschutz (2024: 244.300 Euro und 2025: 245.800 Euro)
  2. Die Installation eines Gesundheitsfonds zur Tilgung der entstehenden Behandlungskosten (jährlich 500.000EUR)