Genesungsbegleitende in den Gemeindepsychiatrischen Zentren

Begründung/Erläuterung:

Der Begriff Genesungsbegleitende stammt aus dem psychiatrischen Kontext und beschreibt einen psychiatrieerfahrenen Menschen, welcher auf Grund der Erfahrungen mit der Erkrankung und dem psychiatrischen Hilfe-System einem anderen Menschen im Erleben der Erkrankung auf gleicher Ebene begegnen kann und diesem auch signalisieren kann: Es gibt ein Licht am Ende des Tunnels. Zahlreiche Untersuchungen haben nachgewiesen, dass die Beteiligung Psychiatrie-Erfahrener in Forschung, Ausbildung und in psychiatrischen Diensten einen großen Einfluss auf die Verbesserung der Angebote hat. Psychiatrie-Erfahrene verfügen über ein großes Wissen zu unterstützenden Haltungen, Methoden und Strukturen, das bisher kaum in die bestehende Versorgung einfließt. Peer-Support (Genesungsbegleitung) hat sich zu einem wichtigen Bestandteil der Hilfe und Unterstützung für Menschen mit psychischen Problemen entwickelt. Es hat sich gezeigt, dass die Beschäftigung und Implementierung von Genesungsbegleitenden vielfältige Chancen und positive Veränderungen mit sich bringen. Die Auswirkung und die entsprechenden Erfahrungen / Erkenntnisse der Beschäftigung von Genesungsbegleitenden im Verlauf des Modellprojekts wurden in Teilen evaluiert. Von allen Beteiligten (Klientel, Fachpersonen und Genesungsbegleitenden) wurde der Wunsch ausgesprochen die Beschäftigung von Genesungsbegleitenden in den Gemeindepsychiatrischen Zentren auch nach Ende der Modellprojektlaufzeit fortzuführen und in eine Regelfinanzierung überzuleiten. Durch die Beschäftigung von Genesungsbegleitende in den Gemeinde-psychiatrischen Zentren soll die bedürfnisorientierte Weiterentwicklung der (sozial)-psychiatrischen Versorgung / Angebote, die Akzeptanz von Peer-Support bei den professionellen Mitarbeitenden sowie die gleichberechtigte Teilhabe der Klient:innen am gesellschaftlichen Leben erzielt werden. Genesungsbegleitende zeichnen sich durch ihre Erfahrungsexpertise aus, die sie aus eigenen Krisen-, Lebens- und Genesungserfahrungen in ihre Peer-Arbeit mit einbringen. Die Angebote der Gemeindepsychiatrischen Zentren wurden erweitert und sind zum Teil besser an die Bedürfnisse der Klient:innen angepasst. Die Genesungsbegleitenden übernehmen oft aufgrund ihrer eigenen Erfahrungen zwischen den Fachpersonen in den Gemeindepsychiatrischen Zentren und den Klient:innen die Funktion eines Vermittlers / Fürsprechers (Brücken bauen). Sie werden von den Klient:innen oft auch als Vorbild wahrgenommen. Zudem können / konnten den Genesungsbegleitenden eine Beschäftigung ermöglicht werden (Teilhabemöglichkeit am Arbeitsleben).

Seit dem Jahr 2020 werden von den drei Trägern der Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ) in Stuttgart (Caritasverband für Stuttgart e.V., Evangelische Gesellschaft Stuttgart e.V., Klinikum der Landeshauptstadt Stuttgart gKAöR) die Beschäftigung von Genesungsbegleitenden als Modellprojekt vom Gemeinderat der Landeshauptstadt Stuttgart bewilligt. Es wurden finanzielle Mittel für acht Genesungsbegleitende in den Gemeindepsychiatrischen Zentren auf der Basis einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) für die Projektlaufzeit von vier Jahren (2020 – 2023) zur Verfügung gestellt. Zur dauerhaften Förderung des Modellprojekts stellen die drei Träger der Gemeinde-psychiatrischen Zentren Anträge auf Förderung durch die Landeshauptstadt Stuttgart zum städtischen Doppelhaushalt 2024/2025 (8 Stellen „Minijobs“ und Lohnnebenkosten).

Diesem Antrag auf dauerhafter Förderung muss zum Erhalt und Verbesserung der Qualität der Leistung der Gemeindepsychiatrischen Zentren und der Versorgung der Bevölkerung unbedingt nachgegangen werden, zudem ist zu beachten, dass für jedes GPZ ein Minijob beantragt wurde und nicht wie in der „Grünen Liste“ stattgegeben wird, nur 50 % zu decken, dies würde bedeuten, dass man die Minijobstellen aufteilen müsste, was bei dem Stundenumfang nicht darstellbar ist.

 

Wir beantragen:

Die dauerhafte Förderung der acht Minijobstellen für Genesungsbegleitende des Klinikums (drei Stellen, Kosten jährlich: 25.926 €), der EVA (drei Stellen, Kosten jährlich: 25.926 €), sowie der Caritas (zwei Stellen, Kosten jährlich: 17.300 €).

 

Kosten gesamt:  69.152 Euro //

Kosten 2024: 69.152 € // 2025: 69.152 € // 2026: 69.152 € // 2027: 69.152 € // 69.152 €)