Begründung/Erläuterung:
Die zuletzt im Jahr 2018 angepasste Sachkostenpauschale der Träger der ambulanten Suchthilfe trägt heute nicht mehr de Kostensteigerungen und gesetzlichen Rahmenbedingungen. Die gemeinsame Initiative der Träger stellt daher eine notwendige Anpassung in einem der sensibelsten Bereiche des Hilfesystems der LHS dar. Wir sehen die Dringlichkeit einer Anpassung. Diese sollte im Einklang mit der ebenfalls beantragen Erhöhung für die Angebote der Sozialpsychiatrischen Dienste, Gerontopsychatrischer Denste und des Arbeitskreis Leben Stuttgart e.V. (GRDrs 184/2023) erfolgen.
Die betreffenden Träger umfassen Release Stuttgart e. V., Evangelische Gesellschaft Stuttgart e. V., Caritasverband für Stuttgart e. V, ABAS GesundheitsLaden e. V., Blaues Kreuz Diakoniewerk GmbH, Wilde Bühne e. V., LAGAYA e. V. und Klinikum Stuttgart gKAöR, Zentrum für Seelische Gesundheit sowie die Selbsthilfestelle KISS Stuttgart e. V. Für die bestehenden Stellen im Umfang von 79,55 VZÄ im Bereich der ambulanten Suchthilfe sowie 3,75 VZÄ bei KISS e. V. und für die ab 2024 im Umfang von 6,9 VZÄ neubeantragten Stellen der ambulanten Suchthilfe errechnet sich für die Erhöhung der Sachkostenpauschale ein künftiger dauerhafter Mehrbedarf von jährlich 90.200 EUR.
Die in GRDrs 357/2023 „Schaffung eines niederschwelligen Angebots der ambulanten Suchthilfe in der Ossietzkystraße 6, 70174 Stuttgart – psychosoziale Betreuung, Tagesstruktur, Konsumräume“ dargestellte Einrichtung eines integrierten Angebots aus psychosozialer Betreuung, Tagesstruktur und Konsumräumen erhöhen den Mittelbedarf im Jahr 2025 um 1.770 EUR für die unterjährige Einstellung von umgerechnet 1,77 VZÄ und ab dem Jahr 2026 um weitere 5.630 EUR/Jahr für die dann ganzjährig eingesetzten 7,4 VZÄ. Zusätzlich sind die Kosten der im Rahmen des DHH 2024/25 in der Suchthilfe neu geschaffenen VZÄ im DHH einzustellen.
In der grünen Liste wurden lediglich 50% des benötigten Bedarfs eingestellt. Angesichts der finanziell enorm angespannten Situation und notwendigen Neuausstattung von Räumlichkeiten sehen wir die beantragte vollständige Erhöhung der Sachkostenpauschalen für geboten.
Wir beantragen:
- Die Erhöhung der Sachkostenpauschale pro VZÄ der Träger der Suchthilfe der LHS in Höhe von bisher 4.600 € p.a. auf 5.600€ p.a. für die Haushaltsjahre 2024ff. nach GRDrs 338/2023 unter Berücksichtigung der Gleichbehandlung von Trägern mit vergleichbaren Fördermodalitäten.
Kosten: 2024: 90 000 € // 2025: 92 000 € // 2026: 98 000 € // 2027: 98 000 € // 2028: 98 000 €
Finanzielle Auswirkungen
Zusätzlich zu veranschlagen sind:
Zweck/ THH | EHH | FHH | 2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | 2029 ff |
– in Tausend Euro – | ||||||||
Erhöhung Sachkostenpauschale Träger Suchthilfe | X | 90 | 92 | 98 | 98 | 98 | ||
Finanzbedarf (gesamt) | 90 | 92 | 98 | 98 | 98 |
Nettobelastung der Haushaltsjahre im Ergebnishaushalt oder Finanzhaushalt (Investitionen), zutreffendes ankreuzen
In Anmeldeliste (Rote Liste) enthalten | ja | nein | |||||
Wenn in Anmeldeliste enthalten | Seite | THH, Referat |
Prio./lfd. Nr. | ||||
GRDrs (Mitteilungsvorlage) | 338/2023, 375/2023 | ||||||
Ranking-Nr. im BHH-Verfahren | |||||||
Antrags-Nr. Bezirksbeiratsantrag | |||||||