Erhöhung der Sachkostenpauschale für die Gemeindepsychiatrischen Zentren

Begründung/Erläuterung:

Die Förderung der Sachkosten für die Gemeindepsychiatrischen Zentren in Stuttgart wurde letztmals vor fünf Jahren erhöht. Mittlerweile sind durch die massive Inflation und gesetzlichen Rahmenbedingungen die Sachkosten erheblich angestiegen. Auch muss dem Fachkräftemangel Rechnung getragen werden, deshalb muss über Jobportale Akquise betrieben werden und zusätzlich müssen die Arbeitsplatze auch entsprechend ausgestattet werden. Hierzu gehören auch die erhöhten Anforderungen (fachlich und gesetzlich) an die Digitalisierung der Beratungsangebote in den Gemeindepsychiatrischen Zentren (z.B. Onlinezugangsgesetz, digitale Teilhabe). Die Kommunikation online mit den Zielgruppen und Kooperationspartner:innen wird zukünftig Standard werden und ist eine fachlich gewollte Ergänzung. Die Umsetzung der Digitalisierung fordert noch weitere Anstrengungen und Investitionen, die Kosten für Telefonie, Datenleitungen und Beschaffung von leistungsfähigeren Hardware nach sich zieht. Deshalb ist zum Ausgleich der gestiegenen Kosten die Erhöhung der Sachkostenpauschale für die aktuellen Stellen und die neu beantragten Stellen je GPZ sowie 1,5, VK sozialpsychiatrische Präsenz in der Flüchtlingsunterkunft Heumaden) dringend angezeigt.

Wir beantragen:

Erhöhung der Sachkostenpauschale für die Dienste der Gemeindepsychiatrischen Zentren (GPZ), Sozialpsychiatrische Dienste (SpDi), Gerontopsychiatrische Beratungsdienste (GerBera), Aufwind und die Präsenzdienste der GPZ im Sozialhotel City Home 9 um 1.000€ von 4.600 € auf 5.600 € pro Vollzeitstelle und Jahr.

Ergebnishaushalt (zusätzliche Aufwendungen und Erträge):

 

Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege

43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke

67 67 67 67 67
Finanzbedarf 67 67 67 67 67  

 

Für diesen Zweck im Haushalt/Finanzplan bisher bereitgestellte Mittel:
Maßnahme/Kontengr. 2024

TEUR

2025

TEUR

2026

TEUR

2027

TEUR

2028

TEUR

2029 ff.

TEUR

1.31.60.01.00.00-500 Förderung fr. Träger d. Wohlfahrtspflege

43100 Zuweisungen und Zuschüsse f. lfd. Zwecke

284 284 284 284 284