Vorstand des Mieterbeirats in den Aufsichtsrat der SWSG

Wir beantragen,

dass in den Aufsichtsrat der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) der Vorstand des Mieterbeirates als stimmberechtigtes Mitglied von der LHS Stuttgart entsendet wird.

Begründung:

Der gewählte Vorstand des Mieterbeirates vertritt die 20 000 Mieter:innen der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG), wohingegen der Aufsichtsrat der SWSG nicht unbedingt die Belange der Mieter:innen vertritt. Es wird Zeit, den Mieter:innen im Aufsichtsrat eine Stimme zu geben, damit deren Sicht dort direkt vertreten wird.

Der Vorstand des Mieterbeirats als stimmberechtigtes Mitglied im Aufsichtsrat könnte das Vertrauen der Mieter:innen gegenüber der SWSG stärken. Der Mieterbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den Mieter:innen und der SWSG. Zudem könnten entstehende Probleme direkt auch aus der Perspektive der Mieter:innen angehört werden. Denn er setzt sich für die Belange der Mieter:innen bei Problemen ein und könnte bei strategischen Entscheidung im Sinne der Mieter:innen einen wichtigen Beitrag im Aufsichtsrat leisten. Sie sind demokratisch gewählt und damit legitimiert das Sprachrohr der Mieter:innen zu sein.

Bereits in anderen Wohnungsbaugesellschaften sind Mieterbeiräte in den Aufsichtsräten mit Sitz und Stimme etabliert. So wie z.B. in den sechs Berliner landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften und der Freiburger Stadtbau.

Es wird Zeit auch bei der Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft mbH (SWSG) den Vorstand des Mieterbeirats in den Aufsichtsrat zu entsenden.