Wir fragen und bitten nach § 27 Abs. 2 der Geschäftsordnung des Gemeinderats der Stadt Stuttgart um schriftliche Antworten innerhalb der nächsten sechs Wochen:
- Hat die DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH (PSU) Anträge auf Einrichtungen von Busspuren auf der Gemarkung der Stadt Stuttgart gestellt? Wenn ja wann, wo und für wie lange?
- Hat die Stadt Stuttgart mit Allgemeinverfügungen Busspuren für die geplanten Streckensperrungen der Eisenbahnstrecke zwischen Bad Cannstatt und Waiblingen genehmigt? Wenn ja für welchen Zeitraum genau und in welchem Umfang?
- Wann wurden oder werden diese Busspuren tatsächlich eingerichtet?
- Ist die Stadtverwaltung von der DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH (PSU) angefragt worden, ob sie für die Unterbringung der Busfahrer:innen für den Schienenersatzverkehr Hilfe leistet?
- Wie viele Fahrgäste können nach den derzeitigen Planungen mit dem Schienenersatzverkehr pro Tag zwischen Bad Cannstatt und Waiblingen transportiert werden? Plant die Stadtverwaltung, das Schienenersatzverkehrskonzept dem Gemeinderat vorzustellen?
- Hat die Stadt Stuttgart geprüft, ob die Bahn AG die geplanten Streckensperrungen ausschließlich für die angekündigten „aufwendige Kabelverlegearbeiten“ benötigt oder ob die Bahn auch anderweitige Arbeiten zur Streckenverbesserung vornimmt, die auch ohne umfangreiche Streckensperrung “unter rollendem Rad“ vorgenommen hätten werden können?
- In der Anwohner-Information vom 28. März 2023 ist von nächtlichen Arbeiten (Rückschnitt der Vegetation) die Rede. Wurde die Stadtverwaltung vorab informiert?
- In welchem Umfang soll die Vegetation entlang der Eisenbahnstrecke zwischen Bad Cannstatt und Waiblingen zurückgeschnitten werden?
- Auf welcher Rechtsgrundlage wird ein „Rückschnitt der Vegetation“ mitten in der Vegetationsperiode (zwischen 1. März und 30 September) genehmigt?
Begründung:
Die Bahn AG plant mit ihrer Stuttgart 21 Projektgesellschaft DB Projekt Stuttgart–Ulm GmbH (PSU) wochenlange Streckenvollsperrungen des Bahnverkehrs wegen Bauarbeiten, die mit dem digitalen Knoten Stuttgart und mit Stuttgart 21 zu tun haben. Mehr als zwei Monate lang, zwischen 21. April bzw., 12. Mai bis 17. Juli bzw. 29.Juli sollen keine oder kaum Züge und S-Bahnen zwischen Waiblingen und Bad Cannstatt fahren. Die Pläne bringen Zigtausende Menschen pro Tag in Bedrängnis: Pendler:innen kommen per ÖPNV nicht zur Arbeit, Schüler:innen nicht in die Schule (Schulpflicht, ABI-Zeit), Kranke nicht zu ihren Fachärzten, Rettungskräfte werden behindert. Besucher:innen kommen z. B. mit der S-Bahn weder zum Konzert von Herbert Grönemeyer in die Schleyerhalle noch zu den Heimspielen des abstiegsbedrohten VfB gegen Leverkusen und Hoffenheim usw., insbesondere am 03.05.2023 mit zuzüglich Konzert Helene Fischer in der Schleyerhalle, dazu StZ am 18.04.2023:
„Wie kommt man bitte schön zum Wasen?“
Nehmen wir etwa den Mittwoch, 3. Mai. Da läuft das Frühlingsfest, Helene Fischer tritt in der Schleyerhalle auf, die Handballer des TVB Stuttgart spielen gegen die Füchse Berlin in der Porsche-Arena. Und dann empfängt der VfB zum Halbfinale des Pokals in der Mercedes-Benz-Arena Eintracht Frankfurt.
Konkrete Ersatzfahrpläne bleibt die Bahn bislang (Stand 20. April 2023) schuldig. Ersatzverkehre mit 80 Bussen (Angabe Bahn) sind kaum realisierbar, Dauerstaus auf den Straßen sind sicher. Ein Chaos auf den Straßen droht, weil die Pendler realistisch binnen kurzer Zeit mit ihren Privat-PKW pendeln und die Stadt Stuttgart mit Staus zum Erliegen bringen. In der Innenstadt gibt es dann keine Parkplätze mehr. Pendler zum Daimler werden zu spät zu ihren Schichten kommen, Stillstand der Bänder droht. Die Industrie- und Handelskammer (IHK) hat sich als Interessenvertreter:in der Unternehmen bislang nicht zu Wort gemeldet. Bei verstopfter Stadt werden die Innenstadthändler Einbußen erleiden, ganz abgesehen von den Schaustellern usw. auf dem Wasen beim Frühlingsfest.
Die Gleichzeitigkeit der Veranstaltungen am 3. Mai 2023 lässt die Absicht der gegenseitigen positiven Beeinflussung erkennen. Hätte die Bahn ihre Absicht rechtzeitig bekanntgegeben, hätte diese Gleichzeitigkeit verhindert werden können, allerdings mit großem Schaden für den Veranstaltungsort Stuttgart als international konkurrenzfähiger Veranstaltungsort für Großkonzerte. Der Zeitraum der Sperrungen ist äußerst ungünstig und rücksichtslos gewählt.
Hat die Bahn die Sperrzeiten mit der Landeshauptstadt Stuttgart (LHS) abgestimmt?
Die Bahn hat die betroffenen Anwohner über nächtliche Ruhestörungen mit Anwohner-Information vom 28.03.2023 unterrichtet, bereits damals mit Sperrung bis 29.Juli. Die Bahn bezieht sich dabei als Rechtsgrundlage auf § 18 Abs. 1a Satz 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes (AEG). Hat die LHS geprüft, ob die Bahn ausschließlich für die angekündigten „aufwendigen Kabelverlegearbeiten“ benötigt oder ob die Bahn auch anderweitige Arbeiten zur Streckenverbesserung vornimmt, die auch ohne umfangreiche Streckensperrung “unter rollendem Rad“ vorgenommen hätten werden können? In der Anwohner-Information ist von „Vegetation zurückgeschnitten“ die Rede. Ist der Umfang von der LHS genehmigt? Und auf welcher Rechtsgrundlage wurde dieser „Rückschnitt“ inmitten der Vegetationsperiode genehmigt? Die Bahn AG ist einmal mehr viele Antworten auf drängende Fragen schuldig geblieben.