Wir beantragen:
- eine schriftliche Beantwortung aller Fragen in Antrag „Streckensperrung wegen ETCS – der Totalausfall des Bahn-Projektmanagements bei S21 und die Blockade der Stuttgarter Verkehrswende“ (Antrag Nr. 75/2023)
Diese wären:
- Welche Planungsfehler wurden bei dem ETCS Projekt für die Stuttgarter S-Bahn gemacht?
- Warum hat die Bahn AG die Geldgeber:innen Stadt Stuttgart und Verband Region Stuttgart sowie das Land Baden-Württemberg nicht über die geplanten Sperrungen frühzeitiger informiert?
- Seit wann weiß die Bahn AG, dass sie die Strecke sperren will / soll / muss?
- Was genau hat die Bahn AG alles versucht, um die Streckensperrungen zu vermeiden?
- Warum gibt es keine milderen Mittel als eine vollständige Sperrung über viele Monate hinweg?
- Plant die Bahn AG in Zukunft, ihre Kund:innen, Projektpartner:innen, Geldgeber:innen über so massive Einschränkungen wie Totalsperrungen mit einem längeren Vorlauf wie 42 Tage zu informieren?
- Welche weiteren Sperrungen im Zuge der Umsetzung des ETCS Projekts in Stuttgart und Region werden in den nächsten Jahren erfolgen?
- Warum geben weder die S-Bahn Stuttgart noch die Bahnprojektgesellschaft Stuttgart Ulm (S21), zumindest auf ihrer Webseite Informationen über die geplanten Streckensperrungen bekannt?
- Warum hat die Bahn AG sechs Wochen vor der Totalsperrung immer noch kein vollständiges Schienenersatzverkehrskonzept erarbeitet?
- Welches Schienen-Ersatzverkehrskonzept hat die Bahn AG für die geplanten Streckensperrungen erarbeitet?
- Welche Kapazitäten bietet das Schienenersatzverkehrskonzept?
- Welche Entschädigungen wird die Bahn AG ihren Kund:innen für die Zeit der Sperrung anbieten?
- Ist der Schienenersatzverkehr durchgehend barrierefrei? Wenn nein warum?
- Welche Möglichkeiten bestehen für diejenigen Fahrgäste, die ihr Fahrrad auf der gesperrten Strecke mitnehmen möchte? Ist der Schienenersatzverkehr für die Fahrradmitnahme ausgelegt?
- Wie hoch sind die Kosten durch die Sperrung und den Schienenersatzverkehr?
- Welche Maßnahmen plant die S-Bahn Stuttgart, um nach Ende der Sperrungen Fahrgäste zurückzugewinnen?
- Mit wie vielen Kündigungen durch Stammkund:innen rechnet die Bahn AG durch die kurzfristig anberaumten Sperrungen?
- Wie hoch schätzt die S-Bahn Stuttgart (Bahn AG) die Zahl derjenigen, die aufgrund der Sperrungen kurz- mittel und langfristig auf andere Verkehrsmittel umsteigen werden?
- Die schriftliche Beantwortung dieser Fragen:
- In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Technik (STA) am 21. März 2023 berichtete die Bahn AG, dass bei den geplanten Streckensperrungen nicht gleichwertige Kapazitäten im Schienensersatzverkehr geschaffen werden könnten. Wir wollen wissen:
- Für wie viel Prozent des Fahrgastaufkommens wird es Schienenersatzverkehre geben?
- Was sollen aus Sicht der Bahn AG diejenigen Fahrgäste machen, die wegen der Unfähigkeit der Bahn AG nicht auf den Schienenersatzverker umsteigen können?
- Welche Streckensperrungen sind in Feuerbach geplant, die derzeit dem Vertreter der Bahn AG, Olaf Drescher „Kopfschmerzen“ bereitet?
- Wann wird zu den zu erwartenden Streckensperrungen in Feuerbach berichtet?
- Welche Kompensationsmaßnahmen und Entschädigungen für die Fahrgäste werden hier von Seiten der Bahn ergriffen?
- Welche Schienenersatzverkehre plant die Bahn für diese Streckensperrung ein?
Begründung:
Die in unserem Antrag „Streckensperrung wegen ETCS – der Totalausfall des Bahn-Projektmanagements bei S21 und die Blockade der Stuttgarter Verkehrswende“ (Nr. 75/2023) aufgeworfenen Fragen wurden nicht nur schriftlich vor der Sitzung des Ausschuss für Stadtentwicklung und Technik am 21. März 2023 eingereicht, sondern in den Wortbeiträgen von Vertreter:innen von Bündnis 90/die GRÜNEN, SPD, PULS, FDP und CDU aufgegriffen. Die beiden anwesenden Vertreter der Bahn AG / DB Netze waren nicht in der Lage, Antworten auf die aufgeworfenen Fragen zu geben. Da diese aber von größter Relevanz sind, erwarten wir, dass dies in schriftlicher Form VOR der Umsetzung der Orgie an Streckensperrungen ab dem 21. April geschieht. Zudem erwarten wir, dass die in der Sitzung am 21. März 2023 aufgeworfenen Fragen zu den Kapazitäten im Schienenersatzverkehr und der offensichtlichen Schwierigkeit am Bahnhof Feuerbach beantwortet werden.