Wir fragen und bitten um schriftliche Stellungnahme:
Wann, ob und in welcher Höhe hat die Stadt Stuttgart im Jahr 2022 folgende Mittel bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und dem Land Baden-Württemberg beantragt?
- KfW Förderprogramm für Kommunen Neubauförderung für Effienzhäuser/Effizienzgebäude 40 (Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude) sowohl für Wohngebäude wie auch für Nichtwohngebäude. Die Förderung erfolgt sowohl in Form von Krediten wie auch in Form von Investitionszuschüssen.
- Landesprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ (Topf mit 80 Millionen Euro)
-> Anträge bei der Förderbank L-Bank nötig. Voraussetzung für die Förderung ist eine Zweckbindung für 10 Jahre hinweg und eine Haltedauer der Gebäude von 20 Jahren innerhalb derer die geförderte Immobilie im Eigentum der Kommune verbleiben muss.
- Landesprogramm für Sozialwohnungen „VwV-Wohnungsbau BW“ (Schwerpunkt Förderung Mietwohnungsbau).
-> Förderfähig 48% der Gesamtkosten bei einer Absenkung der Miete um 33 Prozent gegenüber ortsüblicher Vergleichsmiete und Sozialbindung von 30 Jahren. Die Kommune muss Eigentümerin des geförderten Mietwohnraums sein.
3a: Kann die Stuttgarter Wohnungs- und Städtebaugesellschaft (SWSG) Fördergelder für das Landesprogramm Sozialmietraum beantragen oder müssen die Flächen in städtischem Eigentum sein?
- Gibt es weitere Förderprogramme von Land und Bund, auf die sich die Kommune und die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG bewerben können bzw. beworben haben? Wenn ja, welche und in welcher Höhe wurden Fördergelder beantragt?
Begründung:
Im letzten Jahr gab es insbesondere drei Programme für Kommunen, die von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und vom Land Baden-Württemberg aufgelegt wurden. Wir wollen von der Stuttgarter Verwaltungsspitze wissen, ob und wenn ja in welcher Höhe die Stadt Stuttgart im Jahr 2022 Gelder aus den jeweiligen Programmen beantragt bzw. erhalten hat. Zudem wollen wir wissen, ob auch die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG berechtigt ist, Gelder aus den Landesförderprogrammen zu beantragen.
Hintergrund ist hier, dass die Bedingungen für die Förderung in der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Landesentwicklung und Wohnen zum Förderprogramm Wohnungsbau Baden-Württemberg 2022 (VwV-Wohnungsbau BW 2022) so formuliert sind, dass zu erwarten ist, dass die städtische Wohnungsbaugesellschaft SWSG explizit nicht antragsberechtigt wäre. Sollte sich dies bewahrheiten, muss die Stadt ihre Wohnungspolitik dringend und grundsätzlich ändern. Angesichts der hohen Fördersätze der landeseigenen L-Bank (48% der förderfähigen Gesamtkosten) kann es sich die Stadt Stuttgart nicht leisten auf diese Zuschüsse zu verzichten.
Beim Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ beträgt die Förderung 1000 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche. Im Falle der Realisierung von Systembauten, beläuft sich der Zuschuss auf 825 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche.
Angesichts des dringend benötigten Wohnraums für Geflüchtete in Stuttgart erwarten wir von der Verwaltungsspitze, dass sie sich (wenn nicht bereits geschehen) intensiv und umgehend um eine Förderung zur Schaffung von Wohnraum für Geflüchtete einsetzt.