Verfahrensgebühr für nichtrendite-, gemeinwohlorientierte Baugemeinschaften beim Immobilienerwerb abschaffen

Wir beantragen, der Gemeinderat möge beschließen:

  • Die Abschaffung der Verfahrensgebühr von 1 Prozent des Grundstückspreises für den Erwerb von städtischen Flächen für Baugemeinschaften, die gemeinwohlorientiert und renditefrei, dauerhaft leistbaren Mietwohnraum (30% unter dem Mietspiegel) schaffen möchten (GRDrs 146/2021 Bodenpolitik Grundsatzbeschluss)

Begründung:

Die Mietpreise steigen in Stuttgart unaufhörlich und sind immer mehr Ursache für soziale Verwerfungen. Dies geschieht aus Profitinteressen der Eigentümer(-gesellschaften), nochmals befeuert durch eine hohe Inflation. Durch geringe oder nichtexistierende Zinsen an den Kapitalmärkten sind Immobilien immer mehr zu Anlageobjekten geworden, mit denen noch Rendite erzielt werden können. Diese Rendite, zu Lasten der Bevölkerung, sind nun seit Jahren schon auf einem unerträglichen Maß und stören mehr und mehr die Entwicklungsmöglichkeiten von Studierenden, Einelternfamilien und Menschen mit geringem Einkommen. Deshalb sollte die LHS Stuttgart jede Gelegenheit nutzen, dauerhaft bezahlbaren Mietwohnungsraum zu schaffen. Ein Mosaik zur Lösung des Bedarfs nach bezahlbaren Mietwohnungen sind Baugemeinschaften, welche nicht renditeorientiert Wohnraum schaffen. Für die Realisierung der ersten Baugemeinschaftsprojekte auf städtischen Flächen in Stuttgart wurde die Verfahrensgebühr 2012 vom Gemeinderat eingeführt (damals Optionsgebühr), um die erhöhten Verwaltungsaufwände sowie die Optionszusicherung des Grundstückes auszugleichen. Diese beträgt 1% des Grundstückspreises. Von 2013 bis 2020 sind jedoch die Grundstückspreise um über 200% gestiegen, d.h. dass die Gebühr eine deutlich höhere finanzielle Belastung für die Baugruppen darstellt und als ein weiterer Faktor, neben den erheblichen Baupreissteigerungen, dazu beiträgt, dass Wohnen in Stuttgart teurer wird. Insbesondere für ehrenamtliche Vereine, gemeinwohlorientierte Genossenschaften und ähnliche Gruppierungen, die beabsichtigen gemeinschaftliche Wohnprojekte in Genossenschaftsform und ohne Renditeabsicht anzubieten.

Mit unterdurchschnittlichen Mieten lassen keine überdurchschnittlichen Renditen erzielen, deshalb gibt es faktisch keine unternehmerische Motivation für die Bereitstellung und Pflege von preiswertem Wohnraum. Entgegen einer unternehmerischen Motivation, kann aber auch eine soziale Motivation vorherrschen, welche die Stadt fördern soll und muss.