Diskriminierung in der Vormerk- und Belegungsrichtlinie beenden!

Wir beantragen:

  • Die „Vormerk- und Belegungsrichtiglinien für die Vormerkung von Wohnungssuchenden“ (GRDrs 836/2021) dürfen Menschen mit Migrationsgeschichte nicht diskriminieren. In der Anlage 2 zum Punktesystem für die Dringlichkeitsdatei wird der Zuschlagspunkt „D Deutschkenntnisse“ ersatzlos gestrichen.
  • Der Antrag wird im internationalen Ausschuss des Stuttgarter Gemeinderats aufgerufen und diskutiert.

Begründung

Wohnen ist ein Menschenrecht und muss allen Menschen auf gleiche und diskriminierungsfreie Weise zur Verfügung gestellt werden. Sprachkenntnisse dürfen nicht zum Kriterium für den Vergabe von Wohnungen erhoben werden. Unsere Aufgabe als Stadt ist es, Menschen ausreichend Sprachkurse zu vermitteln, Bildungsgerechtigkeit in Kita und Schule auch durch Förderung der deutschen Sprache herzustellen. Es kann und darf nicht unsere Aufgabe sein Menschen mit Migrationsgeschichte zu sanktionieren für schlechte Sprachkenntnisse. Die deutsche Sprache lässt sich  zudem einfacher lernen mit einem sicheren Dach über dem Kopf. Viele Studien haben in der Vergangenheit aufgezeigt, dass Menschen mit Migrationsgeschichte auf dem freien Wohnungsmarkt seit jeher bei der Vergabe von Wohnungen diskriminiert werden und meist mehr für vergleichbar schlechtere Wohnungen bezahlen müssen. Wir sollten uns als Stadt Stuttgart an einer solchen Diskriminierung nicht beteiligen. Deshalb lehnen wir Deutschkenntnisse als Kriterium für eine schnellere Vergabe einer Wohnung für Wohnungssuchende nach der Vormerk- und Belegungsrichtlinie ab und beantragen hiermit die ersatzlose Streichung.