Wir beantragen:
- Mittel für die Evaluation und Weiterentwicklung der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe bereit zu stellen:
000 EUR für das Jahr 2022 und 50.000 EUR das Jahr 2023.
(Kosten gesamt: 250.000 EUR, im Jahr 2022: 200 000 € // 2023: 50 000 €)
Begründung:
Zu 1)
Grundlage für die Weiterentwicklung der Angebote der Stuttgarter Wohnungsnotfallhilfe soll die Evaluation des gesamten Hilfesystems sein. Mit der Weiterentwicklung des bestehenden Systems wird das Ziel verfolgt, den Herausforderungen knappen Wohnraums besser begegnen zu können. Weitergehende Möglichkeiten für eine effektive Fallsteuerung, sowie präventive Ansätze sollen identifiziert und gestärkt werden.
Durch den enormen Anstieg an Fällen von Wohnungslosen in den Sozialunterkünften und Notunterkünften und der notwendig gewordenen Einführung von Fallmanagement sind erhebliche zusätzliche Herausforderungen in quantitativer und qualitativer Hinsicht entstanden: die Klärung komplexer Fallbedingungen und die Koordination des Fallmanagements bei gleichzeitig steigenden Fallzahlen erfordern neue konzeptionelle, Leitungs- und Steuerungsaufgaben.
Mit dem Weiterentwicklungsprozess „Wohnung-S-Los! 2025“ sollen die Lebensbedingungen von Wohnungslosen in der Landeshauptstadt Stuttgart verbessert und Wohnungslosigkeit reduziert werden. Die Umsetzung trägt dazu bei, das UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 1 „Keine Armut“ zu erreichen. Zudem stärkt der Prozess „Wohnung-S-Los! 2025“ die soziale Infrastruktur in der Landeshauptstadt Stuttgart, indem er das Hilfesystem der Wohnungsnotfallhilfe an aktuelle Entwicklungen anpasst und für zukünftige Herausforderungen vorbereitet. Dies trägt dazu bei, das UN-Ziel für nachhaltige Entwicklung Nr. 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“ zu erreichen.