Wir beantragen:
- Die Verstetigung des Budgets der Stelle für Stadteigene Mobilität nach GRDrs 484/2021 mit 625 000 Euro (125 000 Euro pro Jahr ab 2022)
(Kosten 2022: 125 000 € / 2023: 125 000 € // 2024: 125 000 € // 2025: 125 000 € // 2026: 125 000 €)
- Die Umsetzung des Pendlerprojekts „Stuttgart fährt mit“ und das Dienstfahrradleasing für städtische Beschäftigte
Begründung:
Die Stadt Stuttgart würde stark davon profitieren, beim Thema nachhaltige Mobilität und Klimaschutz mit gutem Beispiel voran zu gehen. Wenn die stadteigene Mobilität dafür mit einem Bündel an guten, effektiven und klimawirksamen Maßnahmen gestärkt werden könnte, wäre dies nicht nur ein wichtiger Beitrag zu mehr Klimaschutz, sondern würde auch die Stadt als gute Arbeitgeberin stärken. Zwei Maßnahmen aus dem Konzept stadteigene Mobilität seien hier kurz erklärt:
„Die nachhaltige Mobilität von Beschäftigten ist ein wichtiges Element der Mobilitätsstrategie von Arbeitgebern, um Schadstoffe, Lärm, Staus und Stress auf dem Weg zur und von der Arbeit ihrer Mitarbeitenden zu reduzieren.“ So steht es in der Drucksache 84/2021 zum Pendlerprojekt „Stuttgart fährt mit“, die der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats am 24. März 2021 einstimmig beschlossen hat. Um die baldige Umsetzung des Pendlerprojekts „Stuttgart fährt mit“ gewährleisten zu können, sollen im Doppelhaushalt 2022/2023 die dafür notwendigen Sachmittel bereitgestellt werden.
In den vergangenen Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2020/2021 fasste der Gemeinderat mehrheitlich den Beschluss, ein Dienstfahrradleasingkonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Leider ist dies bislang noch nicht passiert, obwohl die dafür notwendige Stelle geschaffen wurde. In einer Stellungnahme auf den Antrag „Berichterstattung zum Dienstfahrradleasing für städtische Beschäftigte Antrag“ (Nr. 430/2020) bestätigte die Verwaltungsspitze, dass die tarifrechtlichen Hindernisse aus dem Weg geräumt seien und die Erarbeitung eines praktikablen Konzepts für alle Beschäftigten der Landeshauptstadt Stuttgart erarbeitet werde.