Gesetzliche Pflichtaufgabe Barrierefreiheit an allen Haltestellen für Bus und Bahn endlich realisieren!

Wir beantragen:

  • Für die Umsetzung von Barrierefreiheit an allen Bushaltestellen im Stuttgarter Stadtgebiet werden pro Jahr 10 Mio. Euro für die kommenden drei Jahre eingestellt.

(Kosten 2022: 10 Mio. € / 2023 : 10 Mio. €  2024: 10. Mio. € )

  • Die notwendigen Personalstellen dafür werden von Seiten der Verwaltung bzw. der Stuttgarter Straßenbahn AG (SSB) errechnet und in den Stellenplan integriert.

Begründung:

Im Juni 2021 waren erst 46 Prozent der Stuttgarter Bushaltestellen barrierefrei. Von den insgesamt 822 Haltepunkten also nur 376. Die Stadt hat bislang ein Budget von 1,25 Mio. Euro für den Umbau der Haltestellen pro Jahr investiert. Mit der Mitteilungsvorlage 62/2021 und der Platzierung in der Grünen Liste will die Stadtspitze die Geschwindigkeit des Umbaus zwar forcieren, aber in einem Maße, was mit Blick auf die Gesetzeslage vollkommen unzureichend ist: Da Barrierefreiheit eine gesetzliche Pflichtaufgabe ist, kann sich die Stadt nicht damit begnügen, die Anstrengungen etwas zu erhöhen und im Jahr 2030 die Barrierefreiheit an den Stuttgarter Bushaltestellen realisiert zu haben. Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) hat nach § 8 Abs. 3 Satz 3 eine klare Vorgabe formuliert: „Der Nahverkehrsplan hat die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen.“ Da dieses Ziel in Stuttgart wohl nicht mehr erreicht werden kann, sollten jetzt die notwendigen Personal- und Sachmittel bereitgestellt werden, damit diese gesetzliche Pflichtaufgabe zumindest innerhalb der nächsten drei Jahre umgesetzt werden kann. Ein weiteres Verzögern bei diesen Pflichtaufgaben ist nicht akzeptabel.