Etablierung eines neu aufgelegten Programms für „Kunst im öffentlichen Raum“

Wir beantragen:

  1. Für die Etablierung eines neu aufgelegten Programms für „Kunst im öffentlichen Raum“ beantragen wir

(Kosten: 1.000.000 EUR p.a.)

Begründung:

1996 wurde das Programm zur Pflege von Kunst im öffentlichen Raum ersatzlos gestrichen. Dabei hat die Kunst im öffentlichen Raum in Stuttgart eine reiche Tradition und birgt ein enormes Potential hinsichtlich der Gestaltung der Landeshauptstadt. Dieses gilt es in den kommenden Jahren systematisch zu entwickeln – auch im Hinblick auf die IBA 2027. Bis dahin sollte Stuttgart eine Vorzeigestadt im Bereich „Kunst im öffentlichen Raum“ sein.

Dabei bedeutet „Kunst im öffentlichen Raum“ weit mehr als „Stadtmöblierung mit Kunstwerken“. Sie umfasst eine Vielfalt von Kunstformen: neben der traditionellen Erinnerungskultur in Form historischer Denkmale, Skultpur des 20. Jahrhunderts und Performances auch Urban Art und Streetart. Bestehende Stadtbrachen könnten und sollten mit neuen künstlerischen Formaten aufgewertet werden.

Es gilt, die bestehenden Kunstschätze im öffentlichen Raum (u.a. Werke internationaler Künstler wie Alexander Calder, Alfred Hridlicka, Carsten Nicolai, Otto Herbert Hajek, Gerlinde Beck) zu pflegen und zu erhalten. Viele Werke bedürfen dringend einer grundlegenden Restaurierung, andernfalls ist mit einem Verlust von Millionenwerten zu rechnen. Das aktuelle Budget von 13.000 EUR p.a. ist dazu völlig unzureichend.

Der beantragte Betrag soll zur Erarbeitung eines Konzepts und der Etablierung eines Programms für „Kunst und Kultur im öffentlichen Raum“ innerhalb und außerhalb der Verwaltung dienen. Mit einem Büro für Kunst im öffentlichen Raum könnte das Thema und damit verbundene Projekte und Förderungen koordiniert, weiterentwickelt und langfristig im kulturellen Leben der Stadt verankert werden.