„Die kleinliche Betrachtungsweise auf gute Initiativen aus den Quartieren geht offenbar unvermindert weiter – diesmal hat es einen Handwagen im Stuttgarter Westen getroffen“, kritisiert Hannes Rockenbauch, Fraktionssprecher der FrAKTION den neuerlichen Versuch des Ordnungsamts, über Androhung von hohen Bußgeldern einen Handwagen aus dem öffentlichen Straßenraum im Stuttgarter Westen entfernen zu lassen.
„Wenn Anwohner*innen für Begrünung und lebenswerte Nachbarschaften sorgen, dann kann es nicht sein, dass das Ordnungsamt hier so kleinlich dazwischen geht“, betont der mobilitätspolitische Sprecher der FrAKTION, Luigi Pantisano. Mit Blick auf den Handwagen in der Bismarckstraße 52 im Stuttgarter Westen sagt Pantisano: „Ich frage mich, ob das Ordnungsamt nichts Besseres zu tun hat, als Bürger*innen, die ihre Stadt verschönern wollen, mit Verboten und Bußgelder zu überziehen.“
„Das Ordnungsamt hat im vorliegenden Fall aus unserer Sicht gar keine rechtliche Handhabe – zumal es sich um einen Handwagen handelt. Es ist nicht das einzige derartige Gefährt“, sagt Hannes Rockenbauch mit Blick auf das `Kleine Parkraumwunder´, welches seit Jahren in Stuttgart für Lebensqualität an wechselnden Aufenthaltsorten auf öffentlichen Parkplätzen sorgt.
Nachbarschaftsbänkle, Pflanzkübel und jetzt Handwagen – alles verboten
„Die Verwaltung erlaubt sich, im öffentlichen Raum immer mehr Dinge zu platzieren: Kraftgeräte auf dem Kronprinzplatz, die nutzlose Mooswand in der Esslinger Straße – aber wenn die Bürger*innen selbst aktiv werden und wirkungsvolle und sinnvolle Dinge in den öffentlichen Raum stellen, dann greift das Ordnungsamt unverhältnismäßig durch. Das muss sich dringend ändern“, so Luigi Pantisano weiter. „Wir beobachten, dass zudem zunehmend Luftfilteranlagen, Schaltkästen und Ladesäulen im öffentlichen Raum aufgestellt werden – da kann es nicht sein, dass wenn sich Bürger*innen etwas Raum zurückerobern sofort das Ordnungsamt eingreift und sie zurückpfeift“, ergänzt Hannes Rockenbauch. „Fahrzeuge – und dieser Handwagen in der Bismarckstraße 52 ist ein solches Fahrzeug – dürfen nicht auf Gehwegen stehen, sondern müssen auf Parkplätzen abgestellt werden. Das Ordnungsamt sollte das zur Kenntnis nehmen und die Bußgeldverfahren einstellen“, so Rockenbauch abschließend.