Wir fragen:
- Wie hoch wären die zusätzlichen Einnahmen, wenn Anwohner*innenparkausweise zu folgenden Preisen herausgegeben werden würden: 10 Euro pro Monat, 20 Euro pro Monat, 30 Euro pro Monat
- Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, zusätzlich erhöhte Parkgebühren für große und schwere Autos (z.B. SUVs) zu verhängen?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, für besonders hochmotorisierte PKW (etwa ab 150 PS) zusätzlich erhöhte Parkgebühren zu erheben?
- Welche rechtlichen Möglichkeiten sieht die Verwaltung, Parkgebühren für einkommensschwache Haushalte zu reduzieren?
- Wie hoch müssten die Parkgebühren sein, damit der Kostendeckungsgrad erreicht wird?
- Wenn eine Erhöhung der Anwohnerparkausweise erfolgen würde – wie schätzt die Verwaltung die Sachlage ein, die Gebühren für Kurzzeitparken zu erhöhen?
Begründung:
Anfang Juli 2021 hat die Landesregierung von Baden-Württemberg den Weg freigemacht, dass Kommunen die Preise ihrer Anwohner*innenparkausweise selbst bestimmen können. Bislang lag der Gebührenrahmen zwischen 10,20 Euro und 30,70 Euro pro Jahr – damit konnten lediglich die Verwaltungsgebühren für die Herausgabe der Parkausweise gedeckt werden. Faktisch war damit also das Parken im öffentlichen Raum gratis. Die Kosten für die Erstellung und Unterhaltung von Parkraum in der Öffentlichkeit wurden von Steuerzahlenden bezahlt. Mit der Aufhebung des Gebührenrahmens bietet sich erstmals die Möglichkeit, die Kosten nach dem Verursacher*innenprinzip zu erheben. Im Sinne einer ökologischen und sozialen Verkehrswende müssen Anreize weg vom eigenen PKW hin zum Umweltverbund und zu mehr Carsharingangeboten gemacht werden. Die Stadt Freiburg hat bereits die Kosten für die Anwohner*innenparkausweise auf 360 Euro pro Jahr angehoben, in Tübingen wird (Stand August 2021) noch darüber beraten, um wie viel die Kosten für die Anwohner*innenparkausweise steigen sollen. Mit unserer Anfrage wollen wir herausfinden, welche Effekte eine Erhöhung (unter Berücksichtigung sozialer und ökologischer Aspekte) der Parkgebühren hätte und welche rechtlichen Möglichkeiten für Ausnahmen es derzeit gibt.